Welcome to Lottoland
Home of the world's biggest jackpots
Thank you for visiting Lottoland! Currently, we are not allowed to accept players from the United States.

PACE WALLET
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Pace App, UAB und Stanhope Financial UAB

  1. EINLEITUNG

    An der Pace Wallet sind zwei Unternehmen beteiligt: die Pace App, UAB, die die Plattform als Technologieanbieter betreibt, und die Stanhope Financial UAB, ein lizenziertes E-Geld-Institut, das das Konto führt und die Zahlungsdienste erbringt. Für die Nutzung der Pace Wallet gelten zwei gesonderte Vertragswerke, die auf dieser Seite zusammengefasst sind:

    1. Teil A – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pace App, UAB für die Nutzung der Plattform;
    2. Teil B – die Allgemeinen Bedingungen des Dienstleistungsvertrags der Stanhope Financial UAB für das Konto, das E-Geld und die Zahlungsdienste.

    Jeder Teil ist ein eigenständiger Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen und verwendet seine eigenen Begriffsbestimmungen. Verweise auf Abschnitte, Artikel oder Klauseln beziehen sich jeweils auf den Teil, in dem sie stehen. Die Datenschutzhinweise beider Unternehmen finden Sie in der Datenschutzerklärung der Pace Wallet.

  2. TEIL A – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PACE APP, UAB

    1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG

    1.1 Definitionen

    Für die Zwecke dieser AGB haben die folgenden definierten Begriffe die nachstehend festgelegte Bedeutung:

    1. „KI-Agent“ bezeichnet einen auf künstlicher Intelligenz basierenden digitalen Assistenten, der über die Plattform bereitgestellt wird und für jeden Nutzer personalisiert werden kann, um Aufgaben zu automatisieren, Informationen und Empfehlungen bereitzustellen, Interaktionen mit Plattformdiensten und Drittanbieterdiensten zu erleichtern und Anweisungen des Nutzers auszuführen, soweit dies vom Nutzer autorisiert und von der Plattform unterstützt wird.
    2. „Acquirer“ bezeichnet ein lizenziertes Finanzinstitut oder einen Zahlungsdienstleister, das bzw. der Zahlungskartentransaktionen im Einklang mit geltendem Recht und den Regeln der Kartensysteme annimmt und abwickelt. Gegebenenfalls kann der Acquirer auch ein Finanzpartner sein, der im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Erlaubnis handelt.
    3. „Bankpartner“ bezeichnet ein lizenziertes Institut, das Zahlungskonten, IBAN-Konten, die Sicherung von Kundengeldern (Safeguarding) oder damit verbundene Bankdienstleistungen und Infrastruktur bereitstellt.
    4. „Kartenherausgeber“ bezeichnet ein lizenziertes Finanzinstitut, das physische oder virtuelle Zahlungskarten ausgibt.
    5. „Externes Finanzinstitut“ bezeichnet jedes dritte Finanzinstitut, jede Bank, jedes Kreditinstitut, jeden Zahlungsdienstleister oder jedes E-Geld-Institut, das ein Finanzkonto für den Nutzer führt und kein in die Plattform integrierter Finanzpartner ist.
    6. „Finanzkonto“ bezeichnet ein Zahlungskonto, IBAN-Konto, Bankkonto, E-Geld-Konto, eine Wallet oder ein sonstiges Finanzkonto, das der Nutzer bei einem Finanzpartner oder einem externen Finanzinstitut unterhält.
    7. „Finanzpartner“ bezeichnet jeden lizenzierten oder zugelassenen Finanzdienstleister, dessen Dienste über die Plattform zugänglich sind, einschließlich Bankpartnern, Kartenherausgebern, Acquirern, E-Geld-Instituten, Zahlungsinstituten, Kontoinformationsdienstleistern, Zahlungsauslösedienstleistern, Brokerage-Dienstleistern, Kreditgebern, Handelsplattformen, Anbietern von Kryptowährungsdienstleistungen, Versicherungsanbietern, Anbietern von Anlagedienstleistungen, Devisendienstleistern oder sonstigen Unternehmen, die in ihrem Tätigkeitsland zur Erbringung von Finanzdienstleistungen lizenziert oder zugelassen sind, jeweils im Rahmen ihrer geltenden aufsichtsrechtlichen Erlaubnis.
    8. „Finanzdienstleistungen“ bezeichnet regulierte Finanzdienstleistungen, die von Finanzpartnern über die Plattform erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungskontodienste, Kartenausgabe, Zahlungsauslösung, Kontoinformation, Ausgabe von E-Geld, Kreditvergabe, Brokerage, Handel, Versicherungs-, Anlage- und Devisendienstleistungen.
    9. „Zahlungsquelle“ bezeichnet jede Zahlungsmethode, jedes Konto, jede Karte, jedes Mandat, jede Methode der Zahlungsauslösung oder jede sonstige Mittelquelle, die dem Nutzer zur Aufladung von Konten, Wallets oder Dienstleistungen von Finanzpartnern über die Plattform zur Verfügung steht.
    10. „Identitätsinformationen“ bezeichnet Daten und Verfahren zur Identitätsprüfung, zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, zum Onboarding, zur Überprüfung und zur Compliance, die im Einklang mit geltenden Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF), zu Sanktionen, zur Betrugsprävention sowie mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen durchgeführt werden. Identitätsinformationen umfassen unter anderem Identifikations- und Kontaktdaten, amtliche Ausweisdokumente, biometrische Verifizierungsdaten, Informationen aus Compliance-Prüfungen und sonstige über die Plattform erhobene onboardingbezogene Daten zur Übermittlung an Finanzpartner.
    11. „Schnittstelle“ bezeichnet die mobile Anwendung, die Weboberfläche, APIs oder sonstige technische Zugangspunkte, über die die Plattform bereitgestellt wird.
    12. „Marktplatz“ bezeichnet die digitale Umgebung innerhalb der Plattform, über die Nutzer auf von Marktplatzpartnern angebotene Waren und Dienstleistungen zugreifen, diese erwerben oder mit ihnen interagieren können.
    13. „Marktplatzpartner“ bezeichnet jeden Servicepartner, dessen Produkte oder Dienstleistungen über den Marktplatz bereitgestellt werden.
    14. „Händler“ bezeichnet einen dritten Verkäufer oder Dienstleister, der Waren oder Dienstleistungen über die Plattform anbietet.
    15. „Nicht-Finanzpartner“ bezeichnet jeden über die Plattform zugänglichen Drittanbieter, der keine regulierten Finanzdienstleistungen erbringt, einschließlich Händlern und Anbietern von Lifestyle-, Abonnement-, E-Commerce- oder sonstigen nicht finanziellen Waren und Dienstleistungen.
    16. „Nicht-Finanzdienstleistungen“ bezeichnet alle Waren oder Dienstleistungen, die von Nicht-Finanzpartnern über die Plattform erbracht werden und keine regulierten Finanzdienstleistungen sind, einschließlich Marktplatzkäufen, Abonnementdiensten, Lifestyle-Produkten und sonstigen kommerziellen Angeboten.
    17. „Plattform“ bezeichnet die digitale Anwendung, die Softwareumgebung und die technologische Infrastruktur der Pace App, über die Nutzer auf Dienste Dritter zugreifen.
    18. „Plattformkonto“ bezeichnet das registrierte Nutzerprofil, das für den Zugang zur und die Nutzung der Plattform erstellt wird.
    19. „Datenschutzerklärung der Plattform“ bezeichnet den vom Technologieanbieter veröffentlichten Datenschutzhinweis, die Datenschutzrichtlinie oder eine damit zusammenhängende datenschutzrechtliche Offenlegung, die beschreibt, wie personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Plattform erhoben, verarbeitet, weitergegeben, gespeichert und geschützt werden (abrufbar unter Datenschutzerklärung der Pace App).
    20. „Plattformdienste“ bezeichnet die Technologie-, Konnektivitäts-, Orchestrierungs-, Infrastruktur- und Schnittstellendienste, die der Technologieanbieter über die Plattform erbringt, zusammen mit dem KI-Agenten.
    21. „Servicepartner“ bezeichnet jeden Finanzpartner oder Nicht-Finanzpartner, dessen Dienste in die Plattform integriert oder über sie zugänglich sind.
    22. „Technologieanbieter“ bzw. „uns“, „wir“ bezeichnet die Pace App, UAB, die Anbieterin und Betreiberin der Plattform und der Plattformdienste.
    23. „AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang zur und die Nutzung der Plattform, zusammen mit allen Richtlinien, Hinweisen, Anhängen, Leitlinien oder ergänzenden Bedingungen, die ausdrücklich durch Verweis einbezogen werden, einschließlich der Datenschutzerklärung der Plattform.
    24. „Drittanbieterdienste“ bezeichnet alle finanziellen oder nicht finanziellen Dienste, die von Servicepartnern erbracht und über die Plattform zugänglich gemacht werden.
    25. „Nutzer“ oder „Kunde“ bezeichnet eine natürliche Person, die sich für die Plattform registriert und sie für persönliche Zwecke nutzt.

    1.2 Auslegungsregeln

    Sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert, gelten die folgenden Auslegungsregeln:

    1. Überschriften – Abschnittsüberschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung.
    2. Singular und Plural – Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt.
    3. Geschlecht – Verweise auf ein Geschlecht schließen alle Geschlechter ein.
    4. Einschließlich – Die Begriffe „einschließlich“, „wie“ oder „zum Beispiel“ sind als „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“ zu verstehen.
    5. Verweise auf Gesetze – Jeder Verweis auf ein Gesetz, eine Verordnung oder eine aufsichtsrechtliche Anforderung schließt Änderungen, Neufassungen und Nachfolgeregelungen ein.
    6. Bedingungen Dritter – Verweise auf von Servicepartnern erbrachte Dienstleistungen schließen die für diese Dienstleistungen geltenden Geschäftsbedingungen ein.
    7. Widersprüchliche Bedingungen – Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den Bedingungen eines Servicepartners in Bezug auf regulierte Dienstleistungen haben die Bedingungen des Partners für diese Dienstleistungen Vorrang.
    8. Elektronische Form – Verweise auf schriftliche oder unterzeichnete Dokumente schließen die elektronische Annahme, digitale Signaturen und Bestätigungen in der App ein.

    2. ANNAHME DER AGB

    Mit der Erstellung eines Plattformkontos, dem Zugriff auf die Plattform oder der Nutzung von Plattformdiensten bestätigt der Nutzer, dass er diese AGB gelesen und verstanden hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist.

    Ist der Nutzer mit diesen AGB nicht einverstanden, darf er die Plattform weder aufrufen noch nutzen.

    Der Technologieanbieter kann diese AGB von Zeit zu Zeit gemäß Abschnitt 29 (Änderungen) ändern. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach dem Inkrafttreten einer Änderung gilt als Annahme der aktualisierten AGB.

    3. BESCHREIBUNG DER PLATTFORM

    3.1 Überblick über die Plattform

    Die Plattform ist eine digitale Technologieschnittstelle und Infrastrukturumgebung, die es Nutzern zusammen mit dem KI-Agenten ermöglicht, über eine einheitliche mobile und/oder webbasierte Oberfläche auf integrierte Finanz- und Nicht-Finanzdienstleistungen von Servicepartnern zuzugreifen, diese anzuzeigen, mit ihnen zu interagieren und sie zu verwalten. Dadurch wird der Zugang zu Drittanbieterdiensten vereinfacht, da separate Anwendungen, technische Integrationen und Onboarding-Prozesse bei einzelnen Servicepartnern seltener erforderlich sind.

    Die Plattform bietet eine aggregierte Nutzererfahrung, die es Nutzern ermöglicht:

    1. sich direkt mit Finanzkonten bei Finanzpartnern oder externen Finanzinstituten zu verbinden;
    2. Kontostände, Transaktionsinformationen und Angaben zu Finanzkonten einzusehen, die über Finanzpartner oder externe Finanzinstitute bereitgestellt werden;
    3. Schnittstellen zu nutzen, über die Nutzer Anweisungen direkt in den von Finanzpartnern betriebenen und kontrollierten Systemen erstellen und übermitteln können; alle Anweisungen werden ausschließlich vom jeweiligen Finanzpartner in dessen Systemen authentifiziert, autorisiert und ausgeführt;
    4. auf von Finanzpartnern ausgegebene Zahlungskarten zuzugreifen;
    5. Aufladeoptionen zu speichern und anzuzeigen, die ausschließlich vom jeweiligen Finanzpartner bereitgestellt und ausgeführt werden;
    6. mit dem KI-Agenten zu interagieren;
    7. über eine In-App-Marktplatzumgebung auf Angebote, Produkte und Dienstleistungen von Servicepartnern zuzugreifen;
    8. Identitätsprüfungs- oder Onboarding-Prozesse bei Servicepartnern zu vereinfachen, indem relevante Identitätsdaten und zugehörige Dokumente oder Informationen bereitgestellt werden, die für das Onboarding bei einem jeweiligen Servicepartner erforderlich sind. Der Nutzer weist den Technologieanbieter hiermit an und ermächtigt ihn, diese Informationen gemäß diesen AGB und der Datenschutzerklärung der Plattform zu erheben, zu verarbeiten und an Servicepartner zu übermitteln.

    3.2 Aufgaben des Technologieanbieters

    Der Technologieanbieter erbringt Plattformdienste, die den Nutzern einen komfortablen Zugang zu mehreren Drittanbieterdiensten ermöglichen.

    In dieser Eigenschaft:

    1. stellt der Technologieanbieter die Verbindung zwischen Nutzern und Servicepartnern her;
    2. stellt er Schnittstellen bereit, über die Nutzer Anweisungen in der Umgebung von Servicepartnern übermitteln können;
    3. zeigt er von Servicepartnern angebotene Informationen an;
    4. bietet er einen individuell trainierten KI-Agenten an; und
    5. erleichtert er die sichere Übermittlung von Informationen zwischen Nutzern und Servicepartnern.

    3.3 Keine regulierten Finanzdienstleistungen

    Alle über die Plattform zugänglichen Finanzdienstleistungen werden ausschließlich von lizenzierten Finanzpartnern oder anderen regulierten Finanzinstituten im Rahmen ihrer eigenen aufsichtsrechtlichen Erlaubnisse erbracht.

    Insbesondere gilt, dass der Technologieanbieter:

    1. keine Gelder von Nutzern entgegennimmt, hält, verwaltet, kontrolliert oder sichert;
    2. keine Zahlungskonten, IBANs, E-Geld, Sicherungskonten oder Treuhandvereinbarungen ausgibt oder betreibt;
    3. keine Zahlungsvorgänge ausführt, abwickelt, verrechnet oder abrechnet;
    4. keine Dienstleistungen zur Kartenakzeptanz (Acquiring) oder Kartenausgabe erbringt; und
    5. nicht als Bank, E-Geld-Institut, Zahlungsinstitut oder sonstiges reguliertes Finanzinstitut oder als dessen Agent tätig ist.

    Das Rechtsverhältnis des Nutzers in Bezug auf Finanzdienstleistungen besteht unmittelbar mit dem jeweiligen Finanzpartner, dessen geltende Geschäftsbedingungen für diese Dienstleistungen maßgeblich sind.

    Alle über die Plattform zugänglichen Guthaben, Wallet-Gelder, Zahlungsbeträge und damit verbundenen finanziellen Vermögenswerte werden ausschließlich von Finanzpartnern oder anderen regulierten Finanzinstituten im Einklang mit den geltenden Gesetzen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gehalten, verwaltet und betreut.

    Der Technologieanbieter handelt ausschließlich als technischer Dienstleister im Sinne von Artikel 3 Buchstabe j der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2).

    3.4 Vertragsstruktur mit Servicepartnern

    Über die Plattform können Dienstleistungen mehrerer Servicepartner bereitgestellt werden. Über die Verfügbarkeit von Finanzdienstleistungen, Onboarding-Ergebnisse, den Kontozugang, Eignungsprüfungen und die Annahme von Kunden entscheidet ausschließlich der jeweilige Finanzpartner nach seinen eigenen Richtlinien, aufsichtsrechtlichen Pflichten und Annahmekriterien.

    Wenn der Nutzer über die Plattform auf Finanzdienstleistungen zugreift:

    1. muss der Nutzer gesonderte Vereinbarungen mit dem jeweiligen Finanzpartner schließen, der die regulierte Dienstleistung erbringt;
    2. richten sich die Rechte und Pflichten in Bezug auf regulierte Finanzdienstleistungen nach den Bedingungen des jeweiligen Finanzpartners.

    3.5 Integrationen von Drittanbietern

    Der Zugang zu Drittanbieterdiensten wird über technische Integrationen wie APIs, SDKs und eingebettete, vom Partner kontrollierte Umgebungen ermöglicht.

    Der Technologieanbieter kontrolliert weder die Dienstleistungen noch die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften durch Servicepartner und übernimmt dafür keine Verantwortung.

    Die Verfügbarkeit der Dienste kann abhängen von:

    1. der Berechtigung des Nutzers;
    2. dem geografischen Standort;
    3. den Onboarding-Anforderungen der Partner; und
    4. aufsichtsrechtlichen Anforderungen, technischen Einschränkungen oder Einschränkungen der Verfügbarkeit von Servicepartnern.

    3.6 KI-Agent

    Die Plattform kann einen KI-Agenten umfassen, der Nutzer beim Zugriff auf und bei der Nutzung von Plattformdiensten und über die Plattform verfügbaren Drittanbieterdiensten unterstützt.

    Der KI-Agent kann Nutzer unterstützen, indem er:

    1. Informationen und Hilfestellungen zu den Funktionen der Plattform bereitstellt;
    2. die Nutzererfahrung personalisiert;
    3. die Navigation und Interaktionen mit Servicepartnern erleichtert;
    4. vom Nutzer autorisierte Arbeitsabläufe und Anweisungen auf der Plattform automatisiert, soweit dies von der Plattform unterstützt wird;
    5. Zusammenfassungen, Empfehlungen, Kategorisierungen, Erkenntnisse und andere informative Ergebnisse erstellt; und
    6. weitere Plattformfunktionen unterstützt, die von Zeit zu Zeit bereitgestellt werden.

    Der KI-Agent ist ausschließlich eine technologische Funktion der Plattform. Er schließt nicht eigenständig Verträge, trifft keine rechtsverbindlichen Entscheidungen im Namen des Nutzers, erbringt keine regulierten Finanzdienstleistungen, autorisiert oder führt keine Zahlungsvorgänge aus und führt keine Sorgfaltsprüfungen gegenüber Kunden, Sanktionsprüfungen, Betrugsüberwachung, AML/CTF-Compliance oder sonstige regulierte Tätigkeiten durch, die Finanzpartnern oder zuständigen Behörden vorbehalten sind.

    Der Nutzer bleibt dafür verantwortlich, vom KI-Agenten erzeugte Informationen, Anweisungen oder Empfehlungen zu prüfen und zu bestätigen, bevor er sich darauf verlässt oder sie übermittelt, sofern eine Bestätigung erforderlich ist.

    KI-generierte Ergebnisse werden nur zur Erleichterung und zu Informationszwecken bereitgestellt und können Ungenauigkeiten, Auslassungen oder unvollständige Interpretationen enthalten. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, stellen solche Ergebnisse keine Finanz-, Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Anlage-, Versicherungs- oder sonstige fachliche Beratung dar.

    4. PFLICHTEN DES KUNDEN

    Nutzer sind für ihre Nutzung der Plattform und alle über ihr Plattformkonto durchgeführten Aktivitäten verantwortlich.

    Nutzer verpflichten sich:

    1. beim Onboarding und während der gesamten Nutzung der Plattform zutreffende, vollständige und aktuelle Angaben zu machen;
    2. die Nutzung der Automatisierungslogik und der Schnittstellen der Plattform zu akzeptieren und zu bestätigen und dabei anzuerkennen, dass nur der Nutzer Zahlungs- und Aufladeanweisungen direkt bei Finanzpartnern veranlassen kann;
    3. den Technologieanbieter und seinen KI-Agenten, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, zur automatisierten Ausführung der Anweisungen des Nutzers zu ermächtigen und zu beauftragen;
    4. gegebenenfalls geltende Bedingungen von Servicepartnern zu prüfen und zu akzeptieren;
    5. die Vertraulichkeit ihrer Anmeldedaten, Geräte, Authentifizierungsfaktoren und sonstigen Informationen zur Kontosicherheit zu wahren;
    6. alle für den Zugriff auf die Plattform verwendeten Geräte zu sichern, unter anderem durch die Aktivierung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen auf Geräteebene (wie Codes oder biometrische Authentifizierung), aktuelle Software- und Sicherheitsupdates sowie das Abmelden auf gemeinsam genutzten oder öffentlichen Geräten;
    7. Authentifizierungsdaten nicht weiterzugeben und unbefugten Personen den Zugriff auf die Plattform über das Plattformkonto des Nutzers nicht zu gestatten;
    8. sicherzustellen, dass verknüpfte Finanzkonten oder Zahlungsquellen dem Nutzer gehören oder ihm rechtmäßig zugänglich sind und mit entsprechender Berechtigung genutzt werden; und
    9. bei der Nutzung der Plattform die geltenden Gesetze und diese AGB einzuhalten.

    Nutzer müssen den Technologieanbieter unverzüglich benachrichtigen, wenn sie Kenntnis erlangen von:

    1. unbefugtem Zugriff auf ihr Plattformkonto;
    2. einer Kompromittierung von Anmeldedaten oder Authentifizierungsfaktoren;
    3. dem Verlust oder Diebstahl eines für den Zugriff auf die Plattform verwendeten Geräts; oder
    4. vermutetem Betrug, Missbrauch oder sonstigen Sicherheitsvorfällen, die das Plattformkonto betreffen.

    Der Technologieanbieter kann den Zugang zur Plattform sperren oder einschränken, soweit dies zum Schutz der Sicherheit der Plattform, des Nutzers oder anderer Nutzer angemessen erforderlich ist, einschließlich bei Verdacht auf kompromittierte Zugangsdaten, unbefugten Zugriff oder betrügerische Aktivitäten.

    Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Technologieanbieter nicht für Verluste aufgrund eines unbefugten Zugriffs auf ein Plattformkonto, wenn dieser Zugriff darauf beruht, dass der Nutzer die in diesem Abschnitt festgelegten Pflichten nicht erfüllt hat.

    5. REGISTRIERUNG DES NUTZERPROFILS

    5.1 Erstellung des Plattformkontos und Zugang zu Diensten

    Um auf die Plattform zuzugreifen, muss ein Nutzer durch Abschluss des Registrierungsprozesses innerhalb der Plattform ein Plattformkonto erstellen.

    Während der Registrierung kann der Nutzer aufgefordert werden:

    1. persönliche Identifikations- und Kontaktdaten anzugeben, die für die Registrierung des Plattformkontos und die Onboarding-Prozesse der Servicepartner erforderlich sind;
    2. Authentifizierungsdaten festzulegen, die für den Zugang zur Plattform erforderlich sind;
    3. Anmeldedaten zu erstellen;
    4. diese AGB und die geltenden Datenschutzhinweise zu akzeptieren; und
    5. mindestens eine verfügbare Zahlungsquelle und Logik gemäß Abschnitt 14 zu konfigurieren oder festzulegen, sofern dies für den Zugang zu bestimmten Plattformfunktionen oder Finanzdienstleistungen erforderlich ist.

    Der Zugang zu Drittanbieterdiensten unterliegt den Onboarding-Anforderungen, Berechtigungskriterien und geltenden Geschäftsbedingungen des jeweiligen Servicepartners.

    Verfügbarkeit, Fortbestand und Umfang von Drittanbieterdiensten werden vom jeweiligen Servicepartner bestimmt. Die Aussetzung, Änderung oder Beendigung eines Drittanbieterdienstes kann die Verfügbarkeit zugehöriger Plattformfunktionen beeinträchtigen, ohne die Gültigkeit des Plattformkontos des Nutzers zu berühren.

    Der Technologieanbieter behält sich das Recht vor,

    1. Identitäts-, Sicherheits-, Betrugspräventions- oder Zugangskontrollprüfungen auf Plattformebene durchzuführen;
    2. zusätzliche Unterlagen anzufordern;
    3. die Registrierung auszusetzen; oder
    4. die Erstellung eines Plattformkontos abzulehnen,

    wenn Angaben unvollständig oder unzutreffend sind oder wenn dies aus Gründen der Sicherheit, der Betrugsprävention, der Compliance oder für Onboarding-Zwecke von Servicepartnern erforderlich ist.

    Die Erstellung eines Plattformkontos gewährt nicht automatisch Zugang zu Finanzdienstleistungen; dieser unterliegt einem gesonderten Onboarding, einer Überprüfung und einer Genehmigung durch die jeweiligen Finanzpartner.

    6. ZUGANGSRECHTE ZUR PLATTFORM

    6.1 Rechte des geistigen Eigentums und Lizenz zur Nutzung der Plattform

    Alle Rechte des geistigen Eigentums an der Plattform und an allen zugehörigen Technologien, Software, Inhalten, Gestaltungselementen, Marken, Logos, Datenbanken und Dokumentationen (zusammen das „geistige Eigentum der Plattform“) stehen dem Technologieanbieter zu oder sind an ihn lizenziert.

    Vorbehaltlich der Einhaltung dieser AGB gewährt der Technologieanbieter dem Nutzer eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und widerrufliche Lizenz, um:

    1. die Plattform auf einem kompatiblen Gerät herunterzuladen, zu installieren und zu nutzen;
    2. über die Web- oder mobile Oberfläche auf die Plattform und den KI-Agenten zuzugreifen; und
    3. die Plattform ausschließlich für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen.

    Der Nutzer darf nicht:

    1. das geistige Eigentum der Plattform kopieren, vervielfältigen, verbreiten oder abgeleitete Werke davon erstellen;
    2. die Plattform zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren;
    3. Sicherheits- oder Zugangskontrollen umgehen;
    4. die Plattform für rechtswidrige oder kommerzielle Zwecke oder zum Weiterverkauf nutzen; oder
    5. automatisierte Tools (einschließlich Bots, Scraper, Crawler oder Data-Mining-Tools) verwenden, um ohne Genehmigung Daten zu extrahieren oder zu überwachen.

    Alle Rechte, die dem Nutzer nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben dem Technologieanbieter und seinen Lizenzgebern vorbehalten.

    6.2 Gerätekompatibilität (mobil und/oder Web)

    Die Plattform wird über mobile Anwendungen, Webbrowser oder andere unterstützte digitale oder eingebettete Partnerumgebungen bereitgestellt, die vom Technologieanbieter zur Verfügung gestellt werden, und kann darüber aufgerufen werden.

    Der Technologieanbieter gewährleistet nicht, dass die Plattform kompatibel ist mit:

    1. allen mobilen Geräten;
    2. allen Betriebssystemen oder -versionen;
    3. allen Webbrowsern; oder
    4. allen Hardwarekonfigurationen.

    Die Nutzer sind verantwortlich für:

    1. die Bereitstellung kompatibler Geräte;
    2. die Installation erforderlicher Software-Updates;
    3. eine zuverlässige Internetverbindung; und
    4. die Sicherheit ihrer Geräte und die Integrität ihres Betriebssystems.

    Bestimmte Plattformfunktionen, einschließlich biometrischer Authentifizierung, tokenisierter Kartenfunktionen oder gerätebasierter Zahlungsfunktionen, die von Finanzpartnern unterstützt werden, können kompatible Geräte, Betriebssysteme oder Hardwarefähigkeiten erfordern und sind möglicherweise nicht auf allen Geräten verfügbar.

    Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Technologieanbieter nicht dafür, dass die Plattform aufgrund von Geräteinkompatibilität, Verbindungsausfällen oder technischen Einschränkungen der Ausstattung des Nutzers nicht aufgerufen oder genutzt werden kann.

    6.3 Verfügbarkeit der Dienste

    Der Technologieanbieter wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Plattform verfügbar und betriebsbereit ist.

    Der Nutzer erkennt jedoch an, dass der Zugang zur Plattform unterbrochen, ausgesetzt oder eingeschränkt werden kann aufgrund von:

    1. geplanten Wartungsarbeiten oder Upgrades;
    2. Notfallwartungen;
    3. technischen Störungen oder Systemausfällen;
    4. Cybersicherheitsvorfällen, einschließlich Denial-of-Service-Angriffen oder unbefugten Zugriffsversuchen;
    5. Telekommunikations- oder Internetausfällen;
    6. Ausfällen der Infrastruktur Dritter; oder
    7. der Nichtverfügbarkeit von Servicepartnern.

    Der Technologieanbieter gewährleistet keine unterbrechungsfreie, fehlerfreie oder ständige Verfügbarkeit der Plattform.

    Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Technologieanbieter nicht für Verluste aufgrund von Ausfallzeiten der Plattform, Dienstunterbrechungen, verzögerter Datenverfügbarkeit oder vorübergehender Unzugänglichkeit integrierter Drittanbieterdienste.

    Soweit praktisch möglich und verhältnismäßig, informiert der Technologieanbieter über geplante Wartungsarbeiten oder wesentliche Dienststörungen über die Plattform oder andere Kommunikationskanäle.

    7. IDENTITÄTS- UND ONBOARDING-INFORMATIONEN

    Um den Zugang zu Dienstleistungen von Servicepartnern zu ermöglichen, kann der Technologieanbieter über die Plattform Identitätsinformationen erheben, verarbeiten und übermitteln.

    Die konkreten Kategorien der erhobenen Informationen können variieren in Abhängigkeit von:

    1. den vom Nutzer angeforderten Diensten;
    2. den Anforderungen der Finanzpartner;
    3. geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten; und
    4. Anforderungen an Betrugsprävention oder Sicherheit.

    Nutzer können zudem aufgefordert werden, Dokumente hochzuladen oder Verifizierungsverfahren, einschließlich biometrischer Verfahren oder Lebendigkeitsprüfungen, über integrierte Verifizierungstechnologien oder Systeme von Servicepartnern zu durchlaufen.

    Der Technologieanbieter ermöglicht die technische Erhebung und Übermittlung dieser Informationen als Teil der Plattforminfrastruktur, trifft jedoch keine eigenständigen regulierten Feststellungen zu Identitätsinformationen, zur Geldwäschebekämpfung (AML) oder zur Compliance.

    Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den Speicherfristen und den Rechten der Nutzer in Bezug auf diese personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung der Plattform ausführlich beschrieben.

    7.1 Onboarding bei Servicepartnern

    Über die Plattform erhobene Identitäts- und Onboarding-Daten werden verwendet, um das Onboarding des Nutzers bei Servicepartnern zu erleichtern.

    Über die Plattform erhobene Identitätsinformationen können mit Einwilligung des Nutzers an mehrere Finanzpartner übermittelt werden, um deren eigenständige Onboarding-Prozesse zu erleichtern. Jeder Finanzpartner wendet eigenständig seine eigenen Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden sowie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) an.

    Alle Onboarding-Entscheidungen, Annahmekriterien und Prüfergebnisse liegen im alleinigen Ermessen des jeweiligen Servicepartners.

    7.2 Betrugsprävention, Sicherheitsüberwachung und Risikominderung

    Der Technologieanbieter kann innerhalb der Plattformumgebung Maßnahmen zur Betrugserkennung, Sicherheitsüberwachung und Risikominderung umsetzen, um potenziell verdächtige, unbefugte, betrügerische oder missbräuchliche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Zugang zur und der Nutzung der Plattform zu erkennen.

    Solche Maßnahmen können umfassen:

    1. Unterstützung bei der Identitätsprüfung;
    2. Erkennung doppelter Plattformkonten;
    3. Geräte-Fingerprinting;
    4. Erkennung von Anomalien bei Anmeldung und Authentifizierung;
    5. Überwachung von Unstimmigkeiten bei der Geolokalisierung;
    6. Analyse der Sitzungsaktivität;
    7. Analyse des Nutzungsverhaltens für Zwecke der Plattformsicherheit;
    8. Erkennung unbefugter Zugriffe;
    9. Erkennung des Missbrauchs von Plattformkonten; und
    10. Überwachung der Integrität der Plattform und von Sicherheitsereignissen.

    Diese Maßnahmen dienen dazu:

    1. die Plattformkonten der Nutzer zu schützen;
    2. die Plattforminfrastruktur zu sichern;
    3. unbefugten Zugriff oder Missbrauch zu verhindern;
    4. die Integrität und Sicherheit der Integrationen mit Servicepartnern zu unterstützen; und
    5. die von Finanzpartnern durchgeführten Betrugspräventions- und Compliance-Prozesse zu unterstützen.

    Werden verdächtige Aktivitäten, Sicherheitsrisiken, Betrugsindikatoren oder Bedenken hinsichtlich unbefugter Zugriffe festgestellt, kann der Technologieanbieter:

    1. eine zusätzliche Verifizierung des Nutzers verlangen;
    2. den Zugang zur Plattform einschränken oder sperren;
    3. bestimmte Plattformfunktionen begrenzen;
    4. den technischen Zugang zur Plattform bis zur Überprüfung der Identität des Nutzers oder zur Behebung eines Sicherheitsvorfalls aussetzen; und
    5. die betreffenden Servicepartner oder zuständigen Behörden benachrichtigen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zum Schutz der Plattform oder der Nutzer angemessen erforderlich ist.

    Der Technologieanbieter kann automatisierte Systeme und technische Überwachungstools einsetzen, um den Zugang zur Plattform und die Sicherheit der Infrastruktur zu schützen. Diese Kontrollen beschränken sich auf die technische Zugangskontrolle und stellen keine regulierte Transaktionsüberwachung, Sanktionsprüfung oder AML/CTF-Kontrolle dar; diese werden ausschließlich vom jeweiligen Finanzpartner durchgeführt.

    Zur Klarstellung: Der Technologieanbieter

    1. führt keine regulierte Transaktionsüberwachung durch;
    2. autorisiert, verweigert, sperrt oder lehnt keine Finanztransaktionen ab;
    3. erfüllt nicht eigenständig die für regulierte Finanzinstitute geltenden Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML);
    4. führt keine Sanktionsprüfungen in regulierter Funktion durch; und
    5. untersucht oder beurteilt keine Finanzkriminalität im Zusammenhang mit regulierten Finanzdienstleistungen.

    Bestehen Bedenken hinsichtlich Betrug, Missbrauch, unbefugtem Zugriff oder Finanzkriminalität, kann der Technologieanbieter Finanzpartnern oder zuständigen Behörden relevante Nutzerdaten, technische Protokolle, Geräteinformationen, Authentifizierungsmetadaten oder Zugriffsaufzeichnungen zur Verfügung stellen, um Untersuchungen, Compliance-Pflichten – einschließlich der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, AML/CTF-Kontrollen, Sanktionsprüfungen, der Identifizierung politisch exponierter Personen (PEP), steuerlicher Meldepflichten und sonstiger aufsichtsrechtlicher Anforderungen – oder Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen.

    Sämtliche regulierte Transaktionsüberwachung, Zahlungsautorisierung, AML-Compliance, Sanktionsprüfung, Betrugsuntersuchung, Kontrollen zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, Meldepflichten und aufsichtsrechtlichen Feststellungen liegen in der alleinigen Verantwortung der Finanzpartner und werden ausschließlich von diesen durchgeführt.

    8. EINWILLIGUNG ZUR WEITERGABE VON IDENTITÄTSINFORMATIONEN

    8.1 Ermächtigung zur Weitergabe an Finanzpartner

    Mit der Übermittlung von Identitätsinformationen über die Plattform ermächtigt der Nutzer den Technologieanbieter ausdrücklich, diese Informationen zu den in diesen AGB und in der Datenschutzerklärung der Plattform beschriebenen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten und an Finanzpartner und andere relevante Servicepartner weiterzugeben.

    Der Nutzer erkennt an, dass eine solche Weitergabe erforderlich sein kann, um:

    1. das Onboarding bei Finanzpartnern zu erleichtern;
    2. den Zugang zu regulierten Finanzdienstleistungen zu ermöglichen;
    3. Betrugspräventions- und Sicherheitsprozesse zu unterstützen;
    4. Compliance- und Verifizierungsverfahren zu unterstützen; und
    5. integrierte Plattformfunktionen und damit verbundene Dienste zu ermöglichen.

    Soweit dies nach geltendem Recht, nach den Anforderungen der Finanzpartner oder aufgrund aufsichtsrechtlicher Pflichten erforderlich ist, können vor dem Onboarding oder der Aktivierung eines Dienstes zusätzliche partnerspezifische Einwilligungen, Offenlegungen oder Bestätigungen angefordert werden.

    8.2 Datenempfänger, grenzüberschreitende Übermittlungen und Speicherung

    Identitätsinformationen können an Finanzpartner, Verifizierungsanbieter, Compliance-Dienstleister, Anbieter von Bankinfrastruktur, Aufsichtsbehörden und andere Servicepartner weitergegeben werden, die an der Erbringung oder Unterstützung der über die Plattform zugänglichen Dienste beteiligt sind.

    Aufgrund des internationalen Charakters der Dienste der Finanzpartner und der unterstützenden Technologien können Identitätsinformationen in Länder außerhalb des Wohnsitzlandes des Nutzers übermittelt oder dort verarbeitet werden. Erfolgen solche Übermittlungen, werden geeignete Garantien gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen umgesetzt.

    Weitere Informationen zu den Kategorien von Empfängern, internationalen Übermittlungen, Speicherfristen, Garantien und den Rechten der Nutzer enthält die Datenschutzerklärung der Plattform.

    9. ZUWEISUNG UND WEITERLEITUNG AN FINANZPARTNER

    9.1 Ermessen bei der Auswahl des Finanzpartners

    Sind über die Plattform mehrere Finanzpartner verfügbar, kann der Technologieanbieter dem Nutzer die verfügbaren Partneroptionen anzeigen. Die Verfügbarkeit von Finanzpartnern, die Berechtigung des Nutzers und Annahmeentscheidungen werden ausschließlich von jedem Finanzpartner bestimmt. Der Technologieanbieter trifft keine Entscheidungen über Berechtigung, Eignung oder aufsichtsrechtliche Zuweisung im Namen eines Finanzpartners.

    Eine solche Zuweisung oder Weiterleitung kann erfolgen:

    1. beim erstmaligen Onboarding;
    2. bei der Aktivierung neuer Finanzdienstleistungen;
    3. wenn ein bestehender Finanzpartner keine Dienstleistungen erbringen kann;
    4. wenn der KI-Agent Anweisungen von Nutzern ausführt; oder
    5. wenn kommerzielle Vereinbarungen, die Programmstruktur, betriebliche Kapazitäten oder aufsichtsrechtliche Erwägungen eine Neuzuweisung erfordern.

    9.2 Zuweisungskriterien

    Die Zuweisung oder Weiterleitung an Finanzpartner kann anhand verschiedener betrieblicher, kommerzieller und aufsichtsrechtlicher Kriterien bestimmt werden, unter anderem:

    1. der Berechtigung oder des Risikoprofils des Nutzers nach Beurteilung durch die Finanzpartner;
    2. des geografischen Standorts oder Wohnsitzes;
    3. der Produktverfügbarkeit oder des Leistungsumfangs;
    4. der Währungs- oder Zahlungsanforderungen;
    5. der Kapazität oder betrieblichen Leistungsfähigkeit der Partner;
    6. kommerzieller Vereinbarungen zwischen dem Technologieanbieter und Finanzpartnern, sofern diese Vereinbarungen die gegenüber Nutzern bestehenden Pflichten aus regulierten Dienstleistungen nicht berühren; und
    7. technischer oder infrastruktureller Abhängigkeiten.

    Der Technologieanbieter gewährleistet keine Zuweisung an einen bestimmten Finanzpartner und behält sich das Recht vor, die Zuweisungskriterien vorbehaltlich geltenden Rechts jederzeit zu ändern.

    9.3 Benachrichtigung des Kunden

    Durchläuft der Nutzer das Onboarding bei einem Finanzpartner oder wird er an einen Finanzpartner weitergeleitet, benachrichtigt ihn der Technologieanbieter, soweit praktisch möglich, über die Plattformoberfläche oder andere Kommunikationskanäle, einschließlich E-Mail oder In-App-Benachrichtigungen.

    Eine solche Benachrichtigung kann Folgendes enthalten:

    1. die Identität des Finanzpartners;
    2. die geltenden Geschäftsbedingungen des Partners;
    3. Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung;
    4. das Datum, ab dem der Partner seine Dienstleistungen erbringt; und
    5. alle Handlungen, die der Nutzer zum Abschluss des Onboardings vornehmen muss.

    Der Zugang zu regulierten Finanzdienstleistungen kann davon abhängen, dass der Nutzer die Bedingungen des jeweiligen Finanzpartners akzeptiert und dessen Onboarding-Anforderungen erfüllt.

    9.4 Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out)

    Beruht die Zuweisung oder Weiterleitung an einen Finanzpartner auf der Einwilligung des Nutzers zur Weitergabe von Identitätsinformationen und Onboarding-Daten, kann der Nutzer, soweit nach geltendem Recht zulässig, diese Einwilligung widerrufen oder dem Onboarding bei einem bestimmten Finanzpartner widersprechen, sofern alternative Partner oder Dienste verfügbar sind.

    Widersprüche können erklärt werden über:

    1. die Plattformeinstellungen (sofern die Funktion verfügbar ist); oder
    2. eine Mitteilung an den Kundensupport.

    Der Widerruf der Einwilligung berührt weder die rechtmäßige Datenweitergabe oder -verarbeitung vor dem Widerspruch noch eine Verarbeitung, die zur Erfüllung gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Pflichten erforderlich ist.

    9.5 Auswirkungen eines Widerspruchs auf die Dienste

    Der Nutzer erkennt an, dass ein Widerspruch gegen die Zuweisung oder Weiterleitung an Finanzpartner oder gegen das Onboarding die Verfügbarkeit von Diensten innerhalb der Plattform beeinträchtigen kann, soweit Dienste auf dieser Zuweisung oder Datenweitergabe beruhen.

    Je nach den Umständen kann ein Widerspruch dazu führen, dass:

    1. Finanzdienstleistungen von Finanzpartnern nicht aufgerufen und genutzt werden können;
    2. keine IBAN-Konten oder Wallets von Finanzpartnern erlangt werden können;
    3. die mit Drittanbieterdiensten verbundenen Funktionen der Plattform eingeschränkt oder begrenzt sind.

    Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Technologieanbieter nicht, wenn sich Einschränkungen der Dienste daraus ergeben, dass der Nutzer der Zuweisung an Finanzpartner oder einer für die Erbringung regulierter Dienstleistungen erforderlichen Datenweitergabe widerspricht.

    10. VERKNÜPFUNG EXTERNER KONTEN

    10.1 Verknüpfung über Finanzpartner

    Die Plattform ermöglicht es Nutzern, bei externen Finanzinstituten geführte Finanzkonten zu verknüpfen, um auf Finanzinformationen zuzugreifen und zahlungsbezogene Funktionen zu nutzen.

    Die Verknüpfung von Finanzkonten erfolgt über lizenzierte Finanzpartner.

    Durch die Verknüpfung eines Finanzkontos:

    1. willigt der Nutzer in den Abruf von Kontoständen, der Transaktionshistorie und zugehöriger Finanzdaten ein; und
    2. gestattet der Nutzer die Übermittlung dieser Daten durch den Finanzpartner zur Anzeige innerhalb der Plattform.

    Der Technologieanbieter greift nicht direkt auf Finanzkonten zu und hat weder Zugriff auf Online-Banking-Zugangsdaten oder Faktoren der starken Kundenauthentifizierung noch speichert er diese. Jeder Kontozugriff erfolgt über sichere Integrationen mit Finanzpartnern und auf Grundlage von deren Geschäftsbedingungen.

    10.2 Unterstützte Finanzinstitute

    Die Plattform unterstützt über die integrierte Infrastruktur der Finanzpartner die Anbindung an eine Reihe von Finanzpartnern und externen Finanzinstituten.

    Die Liste der unterstützten Finanzpartner und externen Finanzinstitute kann variieren in Abhängigkeit von:

    1. der Abdeckung durch Finanzpartner;
    2. der geografischen Verfügbarkeit;
    3. der technischen Kompatibilität;
    4. der Leistung oder Dienststabilität des Finanzpartners; und
    5. aufsichtsrechtlichen Erlaubnissen.

    Der Technologieanbieter gewährleistet nicht, dass alle Finanzpartner oder externen Finanzinstitute für die Verknüpfung von Finanzkonten unterstützt werden.

    Verbindungen können aufgrund von Änderungen bei Integrationen von Servicepartnern, der Verfügbarkeit von Bank-APIs oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen jederzeit hinzugefügt, geändert, ausgesetzt oder eingestellt werden, erforderlichenfalls auch ohne vorherige Ankündigung.

    Ist eine Verbindung nicht mehr verfügbar, sind verknüpfte Kontostände, Transaktions- oder Kontodaten über die Plattform möglicherweise nicht mehr zugänglich.

    10.3 Authentifizierung über Dritte

    Die Authentifizierung für Finanzkonten erfolgt direkt und außerhalb der Plattformumgebung zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Finanzpartner oder externen Finanzinstitut in sicheren Authentifizierungsumgebungen.

    Authentifizierungsmethoden können umfassen:

    1. Bank-Zugangsdaten;
    2. starke Kundenauthentifizierung (SCA);
    3. Multi-Faktor-Authentifizierung;
    4. biometrische Verifizierung; oder
    5. von der Bank ausgegebene Autorisierungstoken.

    Der Technologieanbieter erhebt, verarbeitet oder speichert keine Online-Banking-Zugangsdaten, Authentifizierungstoken oder Passcodes der Nutzer.

    Alle Authentifizierungsdaten werden über sichere, verschlüsselte Kanäle direkt an den jeweiligen Finanzpartner und/oder das externe Finanzinstitut des Nutzers übermittelt.

    Der Nutzer erkennt an, dass für den fortgesetzten Zugriff auf Finanzkontodaten gemäß aufsichtsrechtlichen Anforderungen oder den Sicherheitsrichtlinien der Finanzpartner eine regelmäßige erneute Authentifizierung erforderlich sein kann.

    Wird die Authentifizierung oder erneute Authentifizierung nicht abgeschlossen, kann der Zugriff auf Kontodaten innerhalb der Plattform ausgesetzt werden.

    Dienstleistungen in Bezug auf Finanzkonten, einschließlich des Zugriffs auf Kontoinformationen und der Zahlungsauslösung, werden ausschließlich über Finanzpartner bereitgestellt, die nach geltendem Recht zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt oder lizenziert sind.

    Soweit aufsichtsrechtlich erforderlich, erfolgen der Zugriff auf Finanzkonten und die Ausführung von Zahlungsanweisungen durch Finanzpartner im Rahmen ihrer aufsichtsrechtlichen Erlaubnisse, einschließlich der Erlaubnis zur Erbringung von Kontoinformationsdiensten (AIS) und/oder Zahlungsauslösediensten (PIS).

    11. ANZEIGE VON FINANZKONTOINFORMATIONEN

    11.1 Kontostand und Transaktionshistorie

    Greift ein Nutzer über die Plattform auf ein oder mehrere Finanzkonten zu oder verknüpft er diese, kann die Plattform, soweit dies durch Integrationen mit Finanzpartnern, externen Finanzinstituten und anderen Servicepartnern unterstützt wird, Finanzinformationen zu diesen Finanzkonten und zu anderen von Finanzpartnern bereitgestellten Finanzdienstleistungen anzeigen, verarbeiten, aggregieren und analysieren.

    Diese Informationen können unter anderem umfassen:

    1. aktuelle, verfügbare, vorgemerkte und gebuchte Kontostände;
    2. zugehörige Währungen;
    3. Kontokennungen und IBANs;
    4. Kontoarten;
    5. die Transaktionshistorie, einschließlich Zahlungsbeträgen, Transaktionsdaten, Autorisierungs- und Abwicklungsdaten, Zahlungsbezeichnungen, Referenznummern, Zahlungskategorien und Statusangaben zu Transaktionen;
    6. Zahlungsreferenzen;
    7. Zeitstempel von Transaktionen und Metadaten zur Kontoaktivität; und
    8. sonstige über unterstützte Integrationen bereitgestellte Finanzinformationen.

    Die Plattform kann, soweit unterstützt, unter anderem folgende Funktionen bieten:

    1. konsolidierte Übersichten über Kontostände;
    2. Ausgabenanalysen und Kategorisierung von Transaktionen;
    3. Budgetierungstools;
    4. Cashflow-Analysen;
    5. Kontovergleiche;
    6. Übersichten zur Einkommensverfolgung;
    7. Prognosen oder Trendindikatoren;
    8. automatisierte Finanzerkenntnisse;
    9. Unterstützung bei der Betrugs- und Risikoüberwachung;
    10. Such- und Filterfunktionen für Transaktionen; und
    11. Optimierung der Nutzererfahrung und Personalisierung der Dienste.

    Diese Funktionen können eine automatisierte, algorithmische, statistische oder auf maschinellem Lernen basierende Verarbeitung von Informationen umfassen, die von Finanzpartnern, externen Finanzinstituten und anderen Servicepartnern stammen.

    Über die Plattform angezeigte Kontostandsinformationen, Transaktionshistorien und sonstige Finanzinformationen werden über technische Integrationen mit Finanzpartnern und externen Finanzinstituten bereitgestellt und können Folgendem unterliegen:

    1. Einschränkungen der Datenverfügbarkeit;
    2. Einschränkungen von Systemen oder APIs Dritter;
    3. Einschränkungen hinsichtlich Synchronisierung oder Aktualisierungshäufigkeit;
    4. Kategorisierungsmethoden;
    5. Verarbeitungsverzögerungen; und
    6. Methoden der Währungsumrechnung.

    Der Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass:

    1. aggregierte Ansichten und Analysen auf Datenquellen und Integrationen Dritter beruhen;
    2. Kategorisierung, Analyse, Prognose, Personalisierung und die Generierung von Erkenntnissen automatisierte Annahmen, Schätzungen oder Verarbeitungsmethoden beinhalten können;
    3. generierte Ergebnisse Ungenauigkeiten, Auslassungen, Synchronisierungsverzögerungen oder unvollständige Interpretationen enthalten können; und
    4. Verarbeitungsverzögerungen, Einschränkungen der Partnersysteme oder Methoden der Währungsumrechnung die angezeigten Ergebnisse beeinflussen können.

    Der Technologieanbieter überprüft die zugrunde liegenden Finanzunterlagen nicht eigenständig und gleicht sie nicht ab; er gewährleistet nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Echtzeitverfügbarkeit von Analyseergebnissen oder aggregierten Finanzinformationen.

    Aggregierte Finanzübersichten, Analysen und zugehörige Ergebnisse werden ausschließlich zu Informations-, Komfort-, Personalisierungs- und Finanzverwaltungszwecken bereitgestellt und stellen Folgendes nicht dar:

    1. offizielle Kontoauszüge;
    2. Buchhaltungs- oder Steuerunterlagen;
    3. Finanz-, Rechts-, Anlage- oder Kreditberatung; oder
    4. Garantien in Bezug auf Kontostände, Transaktionsstatus, finanzielles Verhalten oder finanzielle Ergebnisse.

    Nutzer sollten sich auf offizielle Unterlagen, Kontoauszüge und Informationen verlassen, die direkt vom jeweiligen Finanzpartner oder externen Finanzinstitut bereitgestellt werden, bevor sie Finanztransaktionen veranlassen oder finanzielle, rechtliche, steuerliche, buchhalterische, Anlage- oder Kreditentscheidungen treffen.

    12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS ZUR DATENGENAUIGKEIT

    12.1 Verlass auf Finanzinformationen und Gewährleistungsausschluss

    Alle innerhalb der Plattform dargestellten Finanzinformationen werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ ausschließlich zu Informations- und Komfortzwecken bereitgestellt.

    Der Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass:

    1. Finanzinformationen von Finanzpartnern, externen Finanzinstituten oder anderen Servicepartnern bereitgestellt werden und der Technologieanbieter keinen Einfluss auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Verfügbarkeit oder Aktualität hat;
    2. angezeigte Informationen aufgrund von Einschränkungen der Partnersysteme, Bearbeitungszeiten, der API-Verfügbarkeit, Unterschieden in der Datenformatierung, Methoden der Währungsumrechnung, Verbindungsunterbrechungen oder sonstigen technischen oder betrieblichen Faktoren verzögert, unvollständig, ungenau oder nicht verfügbar sein können; und
    3. innerhalb der Plattform angezeigte Finanzinformationen die Kontoaktivität möglicherweise nicht in Echtzeit wiedergeben, wenn die Kontoverbindung unterbrochen, ausgesetzt oder anderweitig nicht verfügbar ist.

    Soweit gesetzlich zulässig:

    1. gibt der Technologieanbieter keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Aktualität der über die Plattform angezeigten Finanzinformationen ab;
    2. gewährleistet er nicht, dass angezeigte Kontostände, Transaktionshistorien, Analysen oder sonstige Finanzinformationen den aktuellen oder offiziellen Aufzeichnungen des jeweiligen Finanzpartners oder externen Finanzinstituts entsprechen; und
    3. haftet er nicht für Verluste, die dadurch entstehen, dass sich der Nutzer auf über die Plattform angezeigte Finanzinformationen verlässt.

    Nutzer sollten alle Finanzinformationen direkt beim jeweiligen Finanzpartner oder externen Finanzinstitut überprüfen, bevor sie Zahlungen autorisieren oder finanzielle, buchhalterische, steuerliche, Anlage- oder sonstige finanzielle Entscheidungen treffen.

    13. ERSTELLUNG VON ZAHLUNGSAUFTRÄGEN

    13.1 Erstellung von Zahlungsaufträgen

    Die Plattform ermöglicht es Nutzern über Integrationen, die Teil der Systeme und Infrastruktur der Finanzpartner sind, auf Finanzkonten zuzugreifen und Zahlungsaufträge in der integrierten Umgebung des Finanzpartners zu erstellen.

    Sämtliche Authentifizierung, Autorisierung, Ausführung, Verrechnung und Abwicklung von Zahlungen sowie damit verbundene regulierte Zahlungsfunktionen werden ausschließlich von den jeweiligen Finanzpartnern durchgeführt.

    13.2 Autorisierungsabläufe für Nutzer

    Vom Nutzer erstellte Zahlungsaufträge werden vom Nutzer über sichere Authentifizierungsmechanismen autorisiert, die vom jeweiligen Finanzpartner verwaltet werden.

    Autorisierungsmethoden können umfassen:

    1. starke Kundenauthentifizierung (SCA);
    2. Multi-Faktor-Authentifizierung;
    3. biometrische Verifizierung;
    4. Authentifizierung mit Bank-Zugangsdaten;
    5. Freigaben in mobilen Banking-Apps; oder
    6. von der Bank ausgegebene Autorisierungstoken.

    Die Authentifizierung erfolgt in sicheren, vom Finanzpartner kontrollierten Umgebungen außerhalb der Plattformumgebung.

    Der Technologieanbieter hat keinen Zugriff auf die zur Autorisierung von Zahlungen verwendeten Bank-Authentifizierungsdaten des Nutzers und speichert oder verarbeitet diese nicht.

    13.3 Abwicklung und Verrechnung von Zahlungsaufträgen

    Die Verrechnung (Clearing) und Abwicklung (Settlement) von Zahlungsaufträgen erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Finanzpartner.

    Der Technologieanbieter ist nicht beteiligt an:

    1. der Abwicklung zwischen Banken;
    2. Verrechnungsprozessen;
    3. Geldtransfers zwischen Finanzinstituten;
    4. Liquiditätsmanagement oder Vorfinanzierungsvereinbarungen; oder
    5. dem Abgleich von Zahlungsströmen.

    Sämtliche Abwicklungsfristen, Annahmeschlusszeiten und Verarbeitungsregeln werden vom jeweiligen Finanzpartner oder Zahlungssystem festgelegt.

    14. AUFLADUNG VON WALLETS / KONTEN

    14.1 Verfügbare Zahlungsquellen

    Auf Grundlage der integrierten Infrastruktur der Finanzpartner stellt die Plattform technische Funktionen und Einstellungen für Zahlungsquellen bereit, damit Nutzer einfach Gelder zwischen ihren Zahlungskonten, IBAN-Konten, Karten oder Wallets übertragen können, die ausschließlich von Finanzpartnern ausgegeben, geführt und ausgeführt werden, und zwar im Einklang mit:

    1. der authentifizierten Zustimmung des Nutzers;
    2. den Sicherheits- und Autorisierungsverfahren des jeweiligen Finanzpartners;
    3. den geltenden Regeln der Zahlungssysteme.

    Sämtliche Prozesse der Zahlungsausführung, Verrechnung, Abwicklung und Streitbeilegung liegen in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Finanzpartners.

    Verfügbare Zahlungsquellen können unter anderem umfassen:

    1. über Finanzpartner ermöglichte Zahlungsauslösung von verknüpften Finanzkonten;
    2. vom Nutzer über ein externes Finanzinstitut veranlasste Banküberweisungen;
    3. von Finanzpartnern abgewickelte Debit- oder Kreditkartenzahlungen; und
    4. andere lokal verfügbare Zahlungsmethoden, die von den Zahlungsinfrastrukturen der Finanzpartner unterstützt werden.

    Die Verfügbarkeit von Zahlungsquellen kann variieren in Abhängigkeit von:

    1. dem Standort oder Wohnsitz des Nutzers;
    2. dem Finanzpartner, der das Konto oder die Wallet bereitstellt;
    3. Währungsanforderungen;
    4. Compliance- oder Risikokriterien;
    5. technischen Integrationsmöglichkeiten; und
    6. den aufsichtsrechtlichen Erlaubnissen der Partner.

    Der Technologieanbieter gewährleistet nicht die Verfügbarkeit oder fortdauernde Verfügbarkeit einer bestimmten Zahlungsquelle.

    14.2 Konfiguration von Zahlungsquellen

    Der Technologieanbieter stellt technische Tools und Logik bereit, die es Nutzern ermöglichen, Zahlungsquellen auszuwählen, zu konfigurieren und zu nutzen, als Dienst zur Verbesserung und Vereinfachung der Zahlungserfahrung der Nutzer auf Grundlage ihrer individuellen Kontoeinstellungen bei Finanzpartnern.

    Durch die Konfiguration der Einstellungen für Zahlungsquellen weist der Nutzer seinen KI-Agenten und den Technologieanbieter an und ermächtigt sie, Zahlungsaufträge gemäß seinen Einstellungen über eine oder mehrere Zahlungsquellen gemäß Abschnitt 14.1 zu automatisieren.

    Diese Ermächtigung ermöglicht es Nutzern:

    1. Zahlungsaufträge für Zahlungsquellen bei den jeweiligen Finanzpartnern auf Grundlage von vom Nutzer festgelegten und bestätigten Parametern einfach zu veranlassen, einschließlich Mindestkontostandsschwellen oder Einstellungen zur Vermeidung eines negativen Kontostands;
    2. wiederkehrende, geplante, automatisierte oder Ein-Klick-Zahlungen gemäß den vom Nutzer bei den jeweiligen Finanzpartnern konfigurierten Einstellungen zu ermöglichen; und
    3. wenn eine ausgewählte Zahlungsquelle nicht verfügbar ist, abgelehnt oder ausgesetzt wird oder nicht verarbeitet werden kann, automatisch eine alternative Zahlungsquelle zu verwenden, die der Nutzer zuvor innerhalb der Plattform ausgewählt, konfiguriert oder autorisiert hat.

    Der Technologieanbieter:

    1. löst keine Zahlungsvorgänge eigenständig in regulierter Funktion aus;
    2. belastet keine Konten von Nutzern;
    3. authentifiziert, führt aus oder wickelt keine Zahlungsaufträge eigenständig ab.

    Zur Klarstellung: Jede nach diesem Abschnitt erteilte Ermächtigung stellt eine Ermächtigung des Technologieanbieters dar, Zahlungsaufträge des Nutzers für Zahlungsquellen in der Infrastruktur der Servicepartner zu automatisieren; sie begründet weder ein Zahlungsmandat noch ein Lastschriftverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Technologieanbieter und bestellt den Technologieanbieter nicht zum Zahlungsagenten des Nutzers.

    Ungeachtet etwaiger vom Nutzer erteilter Zahlungsaufträge, einschließlich automatisierter oder wiederkehrender Funktionen, ist der Technologieanbieter nicht eigenständig befugt, Gelder von einem Bankkonto, Zahlungskonto oder Zahlungsinstrument des Nutzers, einschließlich Karten und aller anderen dem Nutzer zur Verfügung stehenden Zahlungsinstrumente, abzubuchen, abzuheben oder anderweitig zu übertragen.

    Vom Technologieanbieter gespeicherte Mandatsreferenzen oder Autorisierungsaufzeichnungen sind nicht ausführbare technische Daten und können nicht zur eigenständigen Auslösung von Zahlungsaufträgen verwendet werden.

    14.3 Änderung der Einstellungen für Zahlungsquellen

    Der Nutzer kann die Ermächtigung für die Einstellungen der Zahlungsquellen jederzeit widerrufen oder ändern über:

    1. die Plattformoberfläche;
    2. den jeweiligen Finanzpartner; oder
    3. das externe Finanzinstitut des Nutzers.

    Der Widerruf oder die Änderung der Einstellung kann Folgendes umfassen:

    1. die Deaktivierung wiederkehrender oder automatisierter Zahlungsaufträge;
    2. das Entfernen oder Ersetzen von Zahlungsquellen;
    3. die Änderung automatisierter Aufladeparameter; oder
    4. den Widerruf der Ermächtigung für bestimmte Zahlungsaufträge.

    Nach einer Änderung:

    1. werden künftige Zahlungsaufträge, die von der geänderten Ermächtigung erfasst sind, vom Finanzpartner nicht mehr ausgeführt;
    2. können wiederkehrende oder automatisierte Zahlungsaufträge, die mit der geänderten Ermächtigung verknüpft sind, entfallen; und
    3. können bestimmte Plattformfunktionen oder Finanzdienstleistungen, die von einer aktiven Aufladefunktion abhängen, nicht mehr verfügbar oder eingeschränkt sein.

    Eine Änderung berührt keine Zahlungsaufträge, die zum Zeitpunkt der Speicherung der Änderung in den Einstellungen durch den Nutzer bereits autorisiert sind oder sich in Bearbeitung befinden.

    Der Technologieanbieter wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um Änderungsanträge umgehend zu bearbeiten und zu übermitteln, ist jedoch nicht verantwortlich für Verzögerungen, Verarbeitungsfehler oder eine fortgesetzte Transaktionsverarbeitung, die Finanzpartnern oder externen Finanzinstituten zuzurechnen sind.

    15. KARTEN

    15.1 Ausgegebene, virtuelle und tokenisierte Karten

    Die Plattform ermöglicht es Nutzern, Zahlungskarten anzuzeigen und zu verwalten, die ihnen von lizenzierten Kartenherausgebern und Finanzpartnern ausgegeben wurden („Ausgegebene Karten“), einschließlich, soweit verfügbar, virtueller Zahlungskarten („Virtuelle Karten“).

    Über die Plattform können Nutzer, soweit vom jeweiligen Kartenherausgeber unterstützt:

    1. aktive Ausgegebene Karten und Virtuelle Karten anzeigen;
    2. Informationen zum Karten-Branding und zum Kartensystem abrufen;
    3. den Kartenstatus einsehen (z. B. aktiv, gesperrt, abgelaufen);
    4. verfügbare Karteneinstellungen in der Oberfläche verwalten;
    5. Virtuelle Karten in tokenisierter Form für sichere digitale Zahlungen bereitstellen oder nutzen.

    Die Kartenanzeige dient ausschließlich Informationszwecken und der Kartenverwaltung über die Oberfläche.

    Virtuelle Karten können von autorisierten Kartennetzwerken oder Token-Dienstanbietern tokenisiert werden, indem die primäre Kontonummer (PAN) einer Karte durch ein eindeutiges digitales Token ersetzt wird, das für die Zahlungsabwicklung verwendet wird.

    Sämtliche Ausgegebenen Karten, Virtuellen Karten, Tokenisierungsdienste, Zahlungsautorisierungen, die Kartenausgabe, das Lebenszyklusmanagement von Karten (einschließlich Erstellung, Aktivierung, Sperrung und Deaktivierung von Token), die Betrugsüberwachung und die Verwaltung der Karteninhaberbeziehung werden ausschließlich vom jeweiligen Kartenherausgeber, Kartensystem oder autorisierten Token-Dienstanbieter im Rahmen gesonderter vertraglicher Vereinbarungen mit dem Nutzer durchgeführt und verwaltet.

    Der Technologieanbieter gibt keine Zahlungskarten aus, erzeugt, speichert oder kontrolliert keine primären Kontonummern (PANs) oder kryptografischen Token-Zugangsdaten, autorisiert keine Zahlungsvorgänge, hält keine Kundengelder und kontrolliert auch nicht anderweitig den Lebenszyklus von Karten oder Token.

    15.2 Kartenmetadaten

    Die Plattform kann bestimmte kartenbezogene Daten („Kartenmetadaten“) anzeigen, die sie von Kartenherausgebern oder Finanzpartnern erhält.

    Kartenmetadaten können unter anderem umfassen:

    1. die maskierte Kartennummer (PAN);
    2. den Namen des Karteninhabers;
    3. das Ablaufdatum;
    4. das Kartensystem (z. B. Visa, Mastercard);
    5. das ausgebende Institut;
    6. den Kartenprodukttyp;
    7. den Tokenisierungsstatus; und
    8. vom Herausgeber aktivierte Transaktionskontrollen.

    Sensible Authentifizierungsdaten – einschließlich vollständiger Kartennummern, CVV/CVC-Codes und PINs – werden vom Technologieanbieter nicht gespeichert.

    Werden Kartendaten angezeigt, können sie gemäß den Sicherheitsanforderungen der Kartensysteme teilweise maskiert oder tokenisiert sein.

    Der Technologieanbieter verlässt sich hinsichtlich der Richtigkeit und Aktualisierung der Kartenmetadaten auf Kartenherausgeber und Finanzpartner und gewährleistet nicht, dass die angezeigten Informationen aktuell oder vollständig sind.

    15.3 NFC-Zahlungen

    Die Plattform kann es Nutzern ermöglichen, kontaktlose Zahlungen mittels Near Field Communication („NFC“) auf kompatiblen mobilen oder tragbaren Geräten durchzuführen.

    Um NFC-Zahlungen zu ermöglichen, müssen von lizenzierten Kartenherausgebern ausgegebene Zahlungskarten für die Nutzung auf dem Gerät des Nutzers tokenisiert werden.

    Die Tokenisierung auf dem Gerät umfasst:

    1. die Erstellung eines eindeutigen, mit der zugrunde liegenden Karte verknüpften Zahlungstokens;
    2. die sichere Speicherung des Tokens im Secure Element oder in der vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung (Trusted Execution Environment) des Geräts; und
    3. die Verwendung des Tokens anstelle der primären Kontonummer (PAN) der Karte bei Zahlungsvorgängen.

    Die Tokenisierung wird ausschließlich von autorisierten Kartennetzwerken, Token-Dienstanbietern, Kartenherausgebern und/oder Anbietern digitaler Wallets durchgeführt.

    Der Technologieanbieter ermöglicht die technische Anzeige und Bereitstellung tokenisierter Karten innerhalb der Plattform; er:

    1. erzeugt keine Zahlungstoken;
    2. speichert keine Zahlungstoken in der Gerätehardware;
    3. kontrolliert nicht das Lebenszyklusmanagement von Token; und
    4. autorisiert keine NFC-Zahlungsvorgänge.

    Sämtliche Autorisierung, Verarbeitung, Verrechnung und Abwicklung von NFC-Zahlungsvorgängen sowie die Betrugsüberwachung und die Bearbeitung von Streitfällen werden ausschließlich vom jeweiligen Kartenherausgeber oder Finanzpartner, Kartensystem, Anbieter digitaler Wallets oder regulierten Finanzinstitut durchgeführt, das an dem Zahlungsvorgang beteiligt ist.

    16. MARKTPLATZ

    16.1 Angebote von Marktplatzpartnern

    Die Plattform kann Nutzern, unterstützt durch den KI-Agenten, Zugang zu einem digitalen Marktplatz für Waren und Dienstleistungen von Marktplatzpartnern bieten. Die Plattform ermöglicht es Nutzern, Angebote von Marktplatzpartnern innerhalb der Plattformumgebung zu entdecken, aufzurufen und mit ihnen zu interagieren.

    Angebote von Marktplatzpartnern können unter anderem umfassen:

    1. Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibungen;
    2. Preisinformationen;
    3. Werbeangebote;
    4. Angaben zur Verfügbarkeit;
    5. Händler-Branding; und
    6. Erfüllungs- oder Lieferbedingungen.

    Alle Angebote von Marktplatzpartnern werden vom jeweiligen Marktplatzpartner oder in dessen Auftrag bereitgestellt.

    Der Technologieanbieter erstellt, besitzt oder kontrolliert keine Angebote von Marktplatzpartnern und gewährleistet nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der Angebotsinhalte.

    Die Rolle des Technologieanbieters beschränkt sich auf die Bereitstellung von Schnittstellenfunktionen für den Marktplatz, einschließlich des Hostings und der Anzeige von Angeboten der Marktplatzpartner, der Ermöglichung der Interaktion der Nutzer mit Angeboten der Marktplatzpartner, der Erleichterung der Integration mit von Finanzpartnern bereitgestellten Zahlungsfunktionen und der Unterstützung plattformbezogener technischer Funktionen.

    Marktplatzpartner sind allein verantwortlich für den Inhalt ihrer Angebote und dafür, dass ihre Waren, Dienstleistungen, Angebote und geschäftlichen Tätigkeiten allen geltenden Verbraucherschutz-, Werbe-, Produktsicherheits-, Lizenz-, Steuer- und sonstigen anwendbaren Gesetzen entsprechen.

    16.2 In-App-Handel

    Die Plattform kann es Nutzern ermöglichen, Waren oder Dienstleistungen direkt innerhalb der Plattform und unterstützt durch ihren KI-Agenten zu kaufen („In-App-Handel“).

    Schließen Nutzer oder ihr auf Anweisung des Nutzers handelnder KI-Agent einen Kauf über die Plattform ab:

    1. ist der Marktplatzpartner der maßgebliche Verkäufer bzw. Dienstleister;
    2. handelt der Technologieanbieter ausschließlich als technologischer Vermittler, der eine Schnittstelle bereitstellt, und wird nicht Partei des Handelsgeschäfts; und
    3. werden Zahlungen von lizenzierten Finanzpartnern gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen abgewickelt.

    Sämtliche geschäftlichen Bedingungen und Pflichten in Bezug auf Angebote von Marktplatzpartnern, einschließlich Produktbeschreibungen, Preisgestaltung, Werbeinhalten, Verfügbarkeit, Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Erfüllung, Lieferung, Erbringung gekaufter Dienstleistungen, Gewährleistungen, Rücksendungen, Stornierungen, Erstattungen, Kundendienst nach dem Kauf, Kundenservice und sonstiger Pflichten gegenüber Kunden, liegen in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Marktplatzpartners und richten sich nach dessen geltenden Geschäftsbedingungen.

    Zahlungen, Abwicklung, Stornierungen und Rückbuchungen (Chargebacks) werden von den jeweiligen Finanzpartnern und Zahlungsdienstleistern gemäß den geltenden Zahlungsvereinbarungen abgewickelt und bearbeitet.

    16.3 Bedingungen der Marktplatzpartner

    Jeder Marktplatzpartner, der Waren oder Dienstleistungen über die Plattform anbietet, handelt unabhängig und auf Grundlage seiner eigenen Vertragsbedingungen.

    Kauft ein Nutzer Waren oder Dienstleistungen von einem Marktplatzpartner, stellt der Kaufvorgang eine unmittelbare rechtliche Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Marktplatzpartner dar.

    Solche Vereinbarungen können unter anderem umfassen:

    1. Verkaufsbedingungen;
    2. Liefer- und Erfüllungsbedingungen;
    3. Stornierungs- und Rückgaberichtlinien;
    4. Gewährleistungen und Garantien;
    5. Datenschutzhinweise; und
    6. Regelungen zum Kundenservice.

    Nutzer können aufgefordert werden, vor Abschluss einer Transaktion die spezifischen Bedingungen des Marktplatzpartners zu prüfen und zu akzeptieren.

    Der Technologieanbieter ist nicht Partei solcher Vereinbarungen und übernimmt keine Verantwortung für die vertragliche oder geschäftliche Leistung von Marktplatzpartnern. Der Technologieanbieter kann die Kommunikation zwischen Nutzern und Marktplatzpartnern erleichtern, untersucht, beurteilt oder löst jedoch keine geschäftlichen Streitigkeiten, Beschwerden, Rücksendungen, Stornierungen, Erstattungen, Gewährleistungsansprüche oder sonstigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen von Marktplatzpartnern und übernimmt dafür keine Verantwortung.

    17. EINWILLIGUNGEN

    17.1 Erteilung der Einwilligung

    Der Zugang zu bestimmten Plattformfunktionen setzt voraus, dass der Nutzer ausdrücklich in die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener und finanzieller Daten einwilligt.

    Eine Einwilligung kann unter anderem erforderlich sein für:

    1. die Verknüpfung von Finanzkonten über Finanzpartner;
    2. die Auslösung von Zahlungen bei Finanzpartnern;
    3. die Weitergabe von Identitätsinformationen und Onboarding-Daten an Finanzpartner;
    4. die Aktivierung von Einstellungen für Zahlungsquellen; und
    5. die Erstellung von Analysen.

    Die Einwilligung wird durch aktive Handlungen des Nutzers innerhalb der Plattformoberfläche erteilt, darunter:

    1. die Auswahl von Einwilligungsberechtigungen;
    2. die Bestätigung von Autorisierungsaufforderungen;
    3. der Abschluss von Authentifizierungsabläufen; oder
    4. die Annahme von Partnerbedingungen und Hinweisen zur Datenweitergabe.

    Mit der Erteilung der Einwilligung ermächtigt der Nutzer den Technologieanbieter, relevante Daten ausschließlich zu den in diesen AGB und in der Datenschutzerklärung der Plattform beschriebenen Zwecken zu verarbeiten und weiterzugeben.

    17.2 Widerruf

    Der Nutzer kann eine zuvor erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen, vorbehaltlich rechtlicher und betrieblicher Einschränkungen.

    Der Widerruf der Einwilligung kann erfolgen über:

    1. die Datenschutz- oder Einwilligungseinstellungen der Plattform;
    2. die Aufhebung der Verknüpfung von Finanzkonten;
    3. den Widerruf von Onboarding-Berechtigungen bei Finanzpartnern; oder
    4. die Kontaktaufnahme mit dem Kundensupport.

    Der Widerruf der Einwilligung wirkt für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der vor dem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung.

    Wird die Einwilligung widerrufen, stellt der Technologieanbieter die Verarbeitung der betreffenden Daten ein und benachrichtigt, soweit erforderlich, die betroffenen Servicepartner.

    17.3 Einschränkungen der Dienste

    Der Nutzer erkennt an, dass bestimmte Plattformdienste von einer aktiven Einwilligung abhängen.

    Der Widerruf oder die Verweigerung der Einwilligung kann zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Zugangs zu bestimmten Funktionen führen, unter anderem dazu, dass:

    1. Finanzkonten nicht verknüpft oder angezeigt werden können;
    2. Zahlungsaufträge nicht ausgelöst werden können;
    3. Kartendienste nicht genutzt werden können;
    4. das Onboarding bei Finanzpartnern nicht abgeschlossen werden kann; oder
    5. Analysefunktionen entfallen.

    Der Technologieanbieter haftet nicht für die Nichtverfügbarkeit, Verschlechterung oder Einschränkung von Diensten, die sich aus der Entscheidung des Nutzers ergeben, eine für die Erbringung der Dienste erforderliche Einwilligung zu verweigern oder zu widerrufen.

    18. DIREKTE KOMMUNIKATION

    Sofern eine Einwilligung erteilt wurde, kann der Technologieanbieter dienstbezogene Benachrichtigungen und Marketingmitteilungen über folgende Kanäle senden:

    1. In-App-Benachrichtigungen;
    2. Push-Benachrichtigungen;
    3. E-Mails;
    4. SMS.

    Nutzer können dem Erhalt von Marketingmitteilungen jederzeit über die Plattformeinstellungen widersprechen.

    Benachrichtigungen zu Sicherheit, Zahlungsaufträgen, Onboarding oder Diensten können weiterhin zugestellt werden, soweit dies für den Betrieb der Dienste erforderlich ist.

    19. GEBÜHREN

    Der Zugang zu den und die Nutzung der vom Technologieanbieter erbrachten Technologiedienste der Plattform ist für Nutzer kostenlos, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

    Gebühren für Finanzdienstleistungen, Transaktionsentgelte, Kartengebühren, Devisenkosten oder sonstige Entgelte für regulierte Dienstleistungen können von Finanzpartnern, Banken, Kartenherausgebern oder Servicepartnern gemäß ihren jeweiligen Bedingungen erhoben werden.

    Der Technologieanbieter behält sich das Recht vor, künftig Gebühren oder Preisstrukturen für Plattformdienste einzuführen.

    Werden Gebühren eingeführt:

    1. werden die Nutzer mit angemessener Frist im Voraus informiert;
    2. werden die geltenden Preise über die Plattformoberfläche oder in Gebührenverzeichnissen offengelegt; und
    3. gilt die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach dem Inkrafttreten der Gebührenänderung als Annahme der aktualisierten Preise.

    Nutzer, die mit eingeführten Gebühren nicht einverstanden sind, können die Nutzung der Plattform einstellen und die Kündigung ihres Kontos gemäß diesen AGB beantragen.

    20. WARTUNG UND UPDATES

    Der Technologieanbieter kann von Zeit zu Zeit Wartungsarbeiten, Upgrades oder technische Aktualisierungen der Plattform durchführen, um Sicherheit, Leistung und Funktionalität zu gewährleisten.

    Wartungsarbeiten können umfassen:

    1. Software-Patches und Fehlerbehebungen;
    2. Upgrades der Infrastruktur;
    3. Sicherheitsverbesserungen;
    4. Aktualisierungen von Partnerintegrationen; und
    5. Datenbank- oder Systemoptimierungen.

    Soweit praktisch möglich, werden geplante Wartungsarbeiten außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt, und es kann eine vorherige Ankündigung über die Plattform oder andere Kommunikationskanäle erfolgen.

    Notfallwartungen können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um:

    1. Sicherheitsrisiken zu begegnen;
    2. Betrug zu verhindern;
    3. kritische Systemausfälle zu beheben; oder
    4. Anforderungen von Partnern oder Aufsichtsbehörden zu erfüllen.

    21. ÄNDERUNGEN VON FUNKTIONEN

    Der Technologieanbieter entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter und behält sich das Recht vor, Plattformfunktionen nach eigenem Ermessen zu ändern, zu erweitern, auszusetzen oder einzustellen.

    Änderungen von Funktionen können umfassen:

    1. die Einführung neuer Dienste oder Funktionen;
    2. Änderungen der Benutzeroberfläche oder von Arbeitsabläufen;
    3. die Integration oder Entfernung von Servicepartnern;
    4. Änderungen der unterstützten Zahlungsquellen; oder
    5. die Einstellung älterer Funktionen.

    Wirken sich Änderungen von Funktionen wesentlich auf die Nutzererfahrung oder die Verfügbarkeit von Diensten aus, wird der Technologieanbieter angemessene Anstrengungen unternehmen, diese im Voraus anzukündigen.

    Der Technologieanbieter haftet nicht für Verluste aufgrund:

    1. der Einstellung von Funktionen;
    2. des Rückzugs von Partnerdiensten; oder
    3. von Änderungen, die aufgrund regulatorischer, technischer oder kommerzieller Faktoren erforderlich sind.

    Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Änderungen von Funktionen gilt als Annahme dieser Änderungen.

    22. MELDUNG VON VORFÄLLEN

    Nutzer müssen den Technologieanbieter unverzüglich benachrichtigen, sobald sie Kenntnis von einem Sicherheits- oder Betrugsvorfall erlangen, der ihr Plattformkonto oder die Nutzung von über die Plattform zugänglichen Diensten betrifft.

    Zu meldende Vorfälle umfassen unter anderem:

    1. unbefugten Zugriff auf die Plattform;
    2. den Verdacht auf kompromittierte Zugangsdaten;
    3. Phishing- oder Social-Engineering-Angriffe;
    4. den Verlust oder Diebstahl von Geräten, die für den Zugriff auf die Plattform verwendet werden;
    5. die unbefugte Nutzung von Authentifizierungswerkzeugen; oder
    6. verdächtige Aktivitäten auf der Plattform.

    Vorfälle können gemeldet werden über:

    1. Support-Kanäle in der App;
    2. die angegebenen Kontaktstellen des Kundenservice; oder
    3. andere vom Technologieanbieter bereitgestellte Meldewege.

    Nach Eingang einer Meldung kann der Technologieanbieter:

    1. Zugriffsprotokolle und technische Aktivitäten der Plattform untersuchen;
    2. Sicherheitsmaßnahmen für das Konto ergreifen;
    3. den Zugang zur Plattform sperren oder einschränken;
    4. ein Zurücksetzen der Zugangsdaten oder eine erneute Authentifizierung verlangen; und
    5. Schutzmaßnahmen mit den betreffenden Servicepartnern abstimmen.

    Die Maßnahmen des Technologieanbieters zur Reaktion auf Vorfälle beschränken sich auf die Sicherheit der Plattform, die Zugangskontrolle und den Schutz der technischen Infrastruktur.

    Zur Klarstellung:

    Der Technologieanbieter untersucht oder löst keine Vorfälle im Zusammenhang mit regulierten Finanztransaktionen.

    Dazu gehören unter anderem:

    1. nicht autorisierte Zahlungsaufträge;
    2. strittige Kartenzahlungen;
    3. Streitigkeiten über Lastschriften;
    4. fehlgeschlagene oder verspätete Überweisungen;
    5. Rückbuchungen (Chargebacks) oder Erstattungsansprüche; oder
    6. finanzielle Verluste durch Betrug.

    Alle diese Angelegenheiten müssen dem jeweiligen Finanzpartner, der Bank oder dem Kartenherausgeber gemeldet werden, der bzw. die für die Ausführung der Transaktion verantwortlich ist.

    Pflichten zur Untersuchung, Erstattung, Streitbeilegung und aufsichtsrechtlichen Meldung im Zusammenhang mit Finanztransaktionen liegen ausschließlich bei dem lizenzierten Finanzinstitut, das die Dienstleistung erbringt.

    Der Technologieanbieter entscheidet nicht über die finanzielle Haftung und legt keine Erstattungsergebnisse fest.

    23. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG DES TECHNOLOGIEANBIETERS

    Der Technologieanbieter stellt die Plattform und die damit verbundenen Technologiedienste vorbehaltlich geltenden Rechts „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereit.

    Der Technologieanbieter ist ausschließlich für die Bereitstellung seiner technologischen Infrastruktur, der Schnittstellenfunktionen und der damit verbundenen Plattformdienste gemäß diesen AGB verantwortlich.

    Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Technologieanbieter nicht für:

    1. Ausfälle, Unterbrechungen oder die Nichtverfügbarkeit von Systemen von Bankpartnern, Servicepartnern oder Dritten;
    2. Ungenauigkeiten, Verzögerungen, Auslassungen oder die Nichtverfügbarkeit von Finanz-, Transaktions- oder sonstigen von Dritten erhaltenen Informationen;
    3. Fehler bei der Zahlungsausführung oder Autorisierung, Abwicklungsverzögerungen, Rückbuchungen, Stornierungen oder Fehler bei der Zahlungsabwicklung;
    4. Handlungen, Unterlassungen, Insolvenz, Vertragsverletzungen, Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften oder sonstiges Verhalten von Servicepartnern;
    5. Verluste aus der Nutzung von über die Plattform bereitgestellten Drittanbieterdiensten;
    6. Streitigkeiten mit Marktplatzpartnern;
    7. unbefugten Zugriff auf ein Plattformkonto, es sei denn, dieser ist auf eine Verletzung dieser AGB oder geltenden Rechts durch den Technologieanbieter zurückzuführen; oder
    8. Ausfallzeiten der Plattform, Wartungsarbeiten, Dienstunterbrechungen oder technische Störungen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Technologieanbieters liegen.

    Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Technologieanbieter nicht für indirekte Schäden, Neben- oder besondere Schäden, Folgeschäden sowie für Schadensersatz mit Straf- oder Abschreckungscharakter, einschließlich unter anderem:

    1. entgangenen Gewinns;
    2. Umsatzeinbußen;
    3. entgangener Geschäftsmöglichkeiten;
    4. des Verlusts von Geschäftswert (Goodwill);
    5. entgangener erwarteter Einsparungen; oder
    6. Rufschädigung.

    Der Technologieanbieter haftet zudem nicht für Datenverluste, es sei denn, diese beruhen unmittelbar auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Technologieanbieters.

    Keine Bestimmung dieser AGB schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung gesetzlich unzulässig ist.

    24. ZULÄSSIGE NUTZUNG

    Nutzer verpflichten sich, die Plattform nur für rechtmäßige Zwecke und im Einklang mit diesen AGB zu nutzen.

    Nutzer dürfen nicht:

    1. die Plattform für betrügerische, rechtswidrige oder missbräuchliche Aktivitäten nutzen;
    2. sich als eine andere Person oder Organisation ausgeben;
    3. falsche oder irreführende Onboarding-Informationen übermitteln;
    4. die Plattform zur Geldwäsche oder zur Förderung von Finanzkriminalität nutzen;
    5. versuchen, Sicherheitskontrollen oder Authentifizierungsmechanismen zu umgehen;
    6. die Plattforminfrastruktur oder Partnerintegrationen stören;
    7. automatisierte Tools zum Scraping oder Extrahieren von Daten verwenden; oder
    8. Tätigkeiten ausüben, die der Plattform, ihren Nutzern oder ihren Partnern schaden können.

    Ein Verstoß gegen diesen Abschnitt kann zur Sperrung oder Beendigung des Zugangs zur Plattform sowie, soweit erforderlich, zur Benachrichtigung der betreffenden Finanzpartner oder Behörden führen.

    25. SPERRUNG VON DIENSTEN

    Der Technologieanbieter behält sich das Recht vor, den Zugang zur Plattform oder zu bestimmten Diensten nach eigenem Ermessen zu sperren, einzuschränken oder zu begrenzen, soweit dies angemessen erforderlich ist.

    Eine Sperrung kann erfolgen, wenn:

    1. Betrug oder verdächtige Aktivitäten vermutet werden;
    2. Sicherheitszugangsdaten des Nutzers kompromittiert sind;
    3. Onboarding- oder Identitätsinformationen unvollständig oder unzutreffend sind;
    4. erforderliche Einwilligungen widerrufen werden;
    5. der Nutzer gegen diese AGB verstößt;
    6. Finanzpartner eine Sperrung verlangen;
    7. gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Anforderungen eine Einschränkung erforderlich machen; oder
    8. technische oder sicherheitsrelevante Risiken festgestellt werden.

    Eine Sperrung kann sich beziehen auf:

    1. das gesamte Plattformkonto; oder
    2. bestimmte Funktionen wie Zahlungen, Aufladungen oder den Zugang zum Marktplatz.

    Soweit praktisch möglich, benachrichtigt der Technologieanbieter den Nutzer über die Sperrung und die für eine Wiederherstellung erforderlichen Schritte.

    Der Technologieanbieter haftet nicht für Verluste aufgrund rechtmäßiger oder sicherheitsbedingter Sperrmaßnahmen.

    26. KÜNDIGUNG DES KONTOS

    Der Nutzer kann sein Plattformkonto jederzeit kündigen, indem er über die Plattformoberfläche oder die Kanäle des Kundensupports einen Antrag auf Schließung stellt.

    Der Technologieanbieter kann ein Plattformkonto nach vorheriger Mitteilung kündigen oder deaktivieren, wenn:

    1. der Nutzer gegen diese AGB verstößt;
    2. erforderliche Onboarding- oder Identitätsinformationen nicht bereitgestellt werden;
    3. betrügerische oder rechtswidrige Aktivitäten vermutet werden;
    4. der Nutzer wesentliche Einwilligungen widerruft;
    5. erforderliche Partnerdienste nicht mehr verfügbar sind; oder
    6. die Kündigung aus rechtlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen erforderlich ist.

    Eine sofortige Kündigung ohne vorherige Mitteilung kann erfolgen, soweit dies erforderlich ist, um:

    1. Betrug oder Finanzkriminalität zu verhindern;
    2. Sicherheitsbedrohungen abzuwehren; oder
    3. Anordnungen von Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden nachzukommen.

    Die Kündigung des Plattformkontos beendet nicht automatisch Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und Finanzpartnern, Kartenherausgebern oder Händlern; diese müssen gesondert gemäß den Bedingungen der Partner beendet werden.

    Die Speicherung von Daten nach der Kündigung richtet sich nach Abschnitt 28 (Privatsphäre und Datenschutz).

    27. GEISTIGES EIGENTUM

    Alle Rechte des geistigen Eigentums an der Plattform und der damit verbundenen Technologie – einschließlich Software, Quellcode, Datenbanken, Marken, Logos, Designs und Inhalten – stehen dem Technologieanbieter zu oder sind an ihn lizenziert.

    Keine Bestimmung dieser AGB überträgt das Eigentum am geistigen Eigentum der Plattform auf den Nutzer.

    Den Nutzern wird eine beschränkte, widerrufliche, nicht übertragbare Lizenz zum Zugriff auf die Plattform und zu deren Nutzung ausschließlich für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke gewährt.

    Nutzer dürfen nicht:

    1. Inhalte der Plattform kopieren, vervielfältigen oder verbreiten;
    2. Software zurückentwickeln oder dekompilieren;
    3. abgeleitete Werke erstellen; oder
    4. das Branding der Plattform ohne Genehmigung verwenden.

    Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte bleiben dem Technologieanbieter vorbehalten.

    28. PRIVATSPHÄRE UND DATENSCHUTZ

    Der Technologieanbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, diesen AGB und der Datenschutzerklärung der Plattform.

    Die Datenschutzerklärung der Plattform beschreibt unter anderem:

    1. die Kategorien der erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten;
    2. die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung;
    3. die Praktiken der Datenweitergabe an Finanzpartner, Servicepartner und Dienstleister;
    4. internationale Datenübermittlungen;
    5. die Praktiken der Datenspeicherung;
    6. Tätigkeiten zur Betrugsprävention und Sicherheitsüberwachung; und
    7. die Rechte der Nutzer in Bezug auf personenbezogene Daten und Privatsphäre.

    Durch die Nutzung der Plattform erkennt der Nutzer an, dass personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, übermittelt und weitergegeben werden können, soweit dies erforderlich ist, um Plattformfunktionen, das Onboarding, Partnerintegrationen, die Betrugsprävention, die Compliance-Unterstützung und den Zugang zu Drittanbieterdiensten gemäß der Datenschutzerklärung der Plattform zu ermöglichen.

    29. ÄNDERUNGEN

    Der Technologieanbieter behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern, um Folgendes zu berücksichtigen:

    1. rechtliche oder aufsichtsrechtliche Änderungen;
    2. Änderungen von Partnerdiensten;
    3. Funktionsaktualisierungen; oder
    4. betriebliche Verbesserungen.

    Wirken sich Änderungen wesentlich auf die Rechte oder Pflichten der Nutzer aus, erfolgt eine angemessene Mitteilung über:

    1. In-App-Benachrichtigungen;
    2. E-Mails; oder
    3. Ankündigungen auf der Plattform.

    Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach dem Inkrafttreten geänderter AGB gilt als Annahme der aktualisierten AGB.

    Ist der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden, muss er die Nutzung der Plattform einstellen und kann die Kündigung seines Kontos beantragen.

    30. ABTRETUNG

    Der Nutzer darf seine Rechte oder Pflichten aus diesen AGB ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Technologieanbieters weder abtreten noch anderweitig übertragen (einschließlich durch Vertragsübernahme).

    Der Technologieanbieter kann seine Rechte und Pflichten aus diesen AGB übertragen auf:

    1. verbundene Unternehmen;
    2. Rechtsnachfolger; oder
    3. Erwerber im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme oder einem Verkauf von Vermögenswerten.

    Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden Nutzer über jede Übertragung informiert, die die Erbringung der Plattformdienste betrifft.

    31. BESCHWERDEMANAGEMENT UND ZAHLUNGSSTREITIGKEITEN

    31.1 Bearbeitung von Beschwerden

    Nutzer können Beschwerden, Supportanfragen oder Anfragen zu Diensten in Bezug auf die Plattform oder die Dienste des Technologieanbieters über die dafür vorgesehenen Kundensupportkanäle innerhalb der Plattform oder auf der Website des Technologieanbieters einreichen.

    Der Technologieanbieter kann Beschwerden bearbeiten, die Folgendes betreffen:

    1. den Zugang zur Plattform oder deren Funktionalität;
    2. Probleme beim Kontozugang oder bei der Authentifizierung;
    3. plattformbezogene technische Fehler;
    4. Bedenken hinsichtlich Datenverarbeitung oder Datenschutz;
    5. Funktionen der Marktplatzoberfläche; und
    6. die Koordinierung der Support-Kommunikation mit Finanzpartnern oder anderen Servicepartnern.

    Der Technologieanbieter wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um:

    1. den Eingang von Beschwerden oder Anfragen zu bestätigen;
    2. plattformbezogene Angelegenheiten in seinem Verantwortungsbereich zu prüfen und zu bewerten; und
    3. innerhalb einer angemessenen Frist Antworten oder Zwischenstände mitzuteilen.

    Beschwerden, Streitigkeiten oder Ansprüche in Bezug auf regulierte Finanzdienstleistungen, die Ausführung von Zahlungen, die Sicherung von Kundengeldern (Safeguarding), Kartentransaktionen, nicht autorisierte Finanztransaktionen, Händlerleistungen oder sonstige Drittanbieterdienste liegen in der Verantwortung des jeweiligen Servicepartners und können zur Untersuchung und Lösung gemäß dessen geltenden Bedingungen und Verfahren an den zuständigen Anbieter weitergeleitet werden.

    31.2 Zahlungsstreitigkeiten

    Streitigkeiten in Bezug auf Zahlungsaufträge, die der Nutzer über die Plattform bei einem Finanzpartner veranlasst hat, sind an den jeweiligen Finanzpartner zu richten, der für die Ausführung der Zahlung verantwortlich ist.

    Solche Streitigkeiten können unter anderem betreffen:

    1. nicht autorisierte Transaktionen;
    2. betrügerische Transaktionen;
    3. fehlgeschlagene oder verspätete Zahlungen;
    4. falsche Zahlungsbeträge;
    5. doppelte Transaktionen;
    6. Rückbuchungen (Chargebacks); oder
    7. Erstattungsansprüche.

    Der Technologieanbieter kann sich nach besten Kräften bemühen, angemessene technische Unterstützung bei der Kommunikation zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Finanzpartner zu leisten, entscheidet jedoch nicht über Zahlungsstreitigkeiten.

    Die Haftung für die Untersuchung, Lösung und Erstattung strittiger Transaktionen liegt ausschließlich bei dem Finanzpartner oder Finanzinstitut, das für die Ausführung der Zahlung verantwortlich ist, gemäß geltendem Recht und den Geschäftsbedingungen des Partners.

    32. KONTAKTINFORMATIONEN

    Für allgemeine Anfragen, Supportanfragen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen in Bezug auf diese AGB oder die Plattform können Nutzer den Technologieanbieter über die folgenden Kontaktdaten erreichen:

    Firmenname: Pace App, UAB
    Eingetragene Anschrift: Konstitucijos pr. 21B, 08130 Vilnius, Litauen
    Support-E-Mail: [email protected]
    Anfragen zu Privatsphäre und Datenschutz: [email protected]

    Der Technologieanbieter kann Support- und Kommunikationsfunktionen auch über Support-Oberflächen in der App oder andere offizielle Kommunikationskanäle bereitstellen.

    Die Antwortzeiten können je nach Art, Komplexität und Umfang der eingegangenen Anfragen variieren.

    Der Technologieanbieter kann seine Kontaktdaten von Zeit zu Zeit ändern, indem er aktualisierte Informationen innerhalb der Plattform oder auf seiner offiziellen Website veröffentlicht.

    33. ANWENDBARES RECHT

    Diese AGB und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihnen ergeben, unterliegen dem Recht der Republik Litauen und sind nach diesem auszulegen, sofern nicht zwingende Verbraucherschutzgesetze etwas anderes vorschreiben.

    34. GERICHTSSTAND

    Für die Beilegung aller Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, sind ausschließlich die Gerichte der Republik Litauen zuständig.

    Dieser Abschnitt schränkt nicht das Recht von Verbrauchern ein, Verfahren in ihrem Wohnsitzland einzuleiten, soweit ihnen dieses Recht nach zwingendem geltendem Recht zusteht.

  3. TEIL B – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER STANHOPE FINANCIAL UAB

    UAB STANHOPE FINANCIAL – ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGS

    Die UAB STANHOPE FINANCIAL ist eine nach dem Recht der Republik Litauen eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Registriernummer 305574870 und Sitz in Konstitucijos pr. 7, Vilnius, Litauen; die Angaben zur Gesellschaft sind im Register der juristischen Personen eingetragen und werden dort geführt (nachfolgend „Stanhope Financial“). Stanhope Financial ist ein lizenziertes E-Geld-Institut (E-Geld-Institut-Lizenz Nr. 78), das von der Bank von Litauen zur Ausgabe von E-Geld und zur Erbringung bestimmter Zahlungsdienste zugelassen ist.

    Nach Genehmigung durch Stanhope Financial wird im Namen des Kunden ein Konto mit einer individuellen IBAN eröffnet. Solange für den Kunden die Regelung für Konten mit eingeschränkter Funktionalität gilt, darf das Konto nur für Transaktionen genutzt werden, die im Rahmen des jeweiligen Serviceprogramms zulässig sind, einschließlich der Aufladung des Kontos von einem auf den Namen des Kunden geführten externen Zahlungskonto, des Empfangs von Zahlungen vom Händler, der Leistung von Zahlungen an den Händler und der Rücküberweisung von Geldern auf das eigene externe Zahlungskonto des Kunden. Transaktionen mit anderen Dritten oder anderen Zahlungskonten können eingeschränkt sein, bis Stanhope Financial eine nach geltendem Recht und ihren internen Verfahren erforderliche zusätzliche Identifizierung oder Überprüfung abgeschlossen hat.

    1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    1.1. Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:

    1.1.1. Konto – ein im Namen des Kunden bei Stanhope Financial eröffnetes E-Geld- und Zahlungskonto, dem eine individuelle IBAN zugewiesen werden kann und über das die Dienste erbracht werden, vorbehaltlich der für den Identifizierungsstatus des Kunden geltenden Einschränkungen;

    1.1.2. Vertrag – die AGB zusammen mit allen Anhängen, Ergänzungen, Änderungen, Entgelten und etwaigen zusätzlichen Bedingungen, die für bestimmte Dienste gelten;

    1.1.3. Geschäftstag – ein Tag, an dem Stanhope Financial ihre Dienste erbringt. Sofern der Vertrag nichts anderes bestimmt, ist ein Geschäftstag jeder Tag außer Samstag, Sonntag oder einem sonstigen in den Rechtsvorschriften der Republik Litauen festgelegten Ruhe- oder Feiertag;

    1.1.4. Bank von Litauen – die Bank von Litauen (Anschrift: Gedimino pr. 6, LT-01103 Vilnius, Telefon: +370 52680029, E-Mail: [email protected], Website: http://www.lb.lt);

    1.1.5. Kunde – eine natürliche Person, die mit Stanhope Financial einen Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen geschlossen hat;

    1.1.6. Zustimmung – die nach dem in Artikel 7 der AGB festgelegten Verfahren erteilte Zustimmung des Zahlers zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs;

    1.1.7. E-Geld – elektronisch gespeicherter monetärer Wert, der von Stanhope Financial gegen Erhalt von Geldern ausgegeben wird, eine Forderung gegenüber Stanhope Financial darstellt und im Konto des Kunden gemäß geltendem Recht gehalten wird;

    1.1.8. E-Mail-Adresse von Stanhope Financial – [email protected];

    1.1.9. Entgelt – ein von Stanhope Financial für einen Zahlungsvorgang und/oder damit verbundene Dienste erhobenes Entgelt;

    1.1.10. Entgelte – die für Dienste von Stanhope Financial erhobenen Entgelte;

    1.1.11. Vollständige Identifizierung – das zusätzliche Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kunden und zur Identitätsprüfung, das Stanhope Financial verlangt, um die Einschränkungen des eingeschränkten Kontos aufzuheben oder zu ändern, und das die Einholung und Prüfung eines Ausweisdokuments sowie sonstiger nach geltendem Recht erforderlicher Informationen umfassen kann;

    1.1.12. Identifizierung – die Überprüfung der Identität des Kunden nach dem von Stanhope Financial festgelegten Verfahren;

    1.1.13. Eingeschränktes Konto – das Konto, das vor Abschluss der vollständigen Identifizierung bereitgestellt und gemäß Artikel 5 der AGB mit eingeschränkter Funktionalität und Transaktionslimits geführt wird;

    1.1.14. Händler – der Geschäftspartner, über dessen Dienst oder Schnittstelle dem Kunden der Zugang zum Konto angeboten wird und mit dessen bei Stanhope Financial geführten Konto bzw. Konten der Kunde im Rahmen des jeweiligen Programms interne Zahlungen leisten oder empfangen kann;

    1.1.15. Externer Technologieanbieter (Third Party Technology Provider, „TPTP“) – ein unabhängiger Technologieanbieter, der die Plattform und ihre technologische Infrastruktur entwickelt, pflegt und betreut sowie Software, digitale Schnittstellen, Konnektivität und sonstige technische Funktionen bereitstellt, über die Kunden auf die Dienste und Zahlungsdienste zugreifen, Informationen und Anweisungen übermitteln, Benachrichtigungen erhalten und mit Händlern und Stanhope Financial interagieren können. Der externe Technologieanbieter erbringt keine Finanz- oder Zahlungsdienste, gibt kein E-Geld aus, eröffnet oder führt keine Konten, hält oder kontrolliert keine Kundengelder, authentifiziert, autorisiert oder führt keine Zahlungsaufträge aus, führt keine Sorgfaltsprüfungen gegenüber Kunden oder sonstigen aufsichtsrechtlichen Bewertungen durch und übt auch sonst keine nach geltendem Recht erlaubnispflichtigen regulierten Tätigkeiten aus; Kunden müssen gegebenenfalls den eigenen AGB des TPTP zustimmen, bevor sie auf die Plattform zugreifen und diese nutzen;

    1.1.16. Partei – der Kunde oder Stanhope Financial jeweils einzeln; die Parteien – der Kunde und Stanhope Financial;

    1.1.17. Passwort (Passwörter) – jeder vom Kunden im System erstellte oder dem Kunden bereitgestellte Code für den Zugang zum Profil und/oder zum Konto oder für die Veranlassung, Bestätigung und Verwaltung einzelner Dienste von Stanhope Financial und/oder für die Veranlassung, Autorisierung, Durchführung, Bestätigung und den Empfang eines Zahlungsvorgangs;

    1.1.18. Zahler – eine natürliche (private) oder juristische Person, die ein Zahlungskonto besitzt und die Ausführung eines Zahlungsauftrags von ihrem Konto gestattet;

    1.1.19. Zahlungsauftrag – ein Auftrag (Zahlungsüberweisung) des Zahlers oder des Empfängers an den Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs;

    1.1.20. Zahlungsdienst – Vorgänge im Zusammenhang mit der Führung des Zahlungskontos; Zahlungsvorgänge, einschließlich der Übertragung von Geldern, die auf dem Zahlungskonto beim Institut des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsdienstnutzers oder bei einem anderen Zahlungsinstitut gehalten werden;

    1.1.21. Zahlungsvorgang – eine vom Zahler, im Namen des Zahlers oder vom Empfänger veranlasste Geldüberweisung;

    1.1.22. Personenbezogene Daten – alle Informationen über eine natürliche (private) Person, deren Identität bekannt ist oder mittelbar oder unmittelbar anhand einer persönlichen Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und eines oder mehrerer für diese Person spezifischer physischer, physiologischer, psychologischer, wirtschaftlicher, kultureller oder sozialer Merkmale bestimmt werden kann;

    1.1.23. Plattform – die digitale Anwendung, die Softwareumgebung und die technologische Infrastruktur, die von externen Technologieanbietern entwickelt, gepflegt und betreut werden und über die Kunden auf die von Stanhope Financial im Rahmen dieser AGB erbrachten Dienste zugreifen, diese einsehen, nutzen und verwalten können;

    1.1.24. Profil – das persönliche Nutzerprofil des Kunden innerhalb der Plattform, über das der Kunde gemäß diesen AGB auf die Dienste zugreifen und sie nutzen kann;

    1.1.25. Empfänger – eine natürliche oder juristische Person, die im Zahlungsauftrag als Empfänger der Gelder des Zahlungsvorgangs angegeben ist;

    1.1.26. Dienste – die Ausgabe und der Rücktausch von E-Geld, Zahlungsdienste und alle sonstigen Finanzdienstleistungen, die von Stanhope Financial erbracht werden können;

    1.1.27. Schwellenwert für vereinfachte Sorgfaltspflichten – das kumulative Limit für E-Geld, das an den Kunden ausgegeben wird, solange Stanhope Financial vereinfachte Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kunden anwendet. Sofern kein niedrigeres Limit gilt, beträgt der Schwellenwert 1.000 EUR pro Kalenderjahr, vorbehaltlich der geltenden Gesetze und der Risikokontrollen von Stanhope Financial;

    1.1.28. Stanhope Financial – die UAB STANHOPE FINANCIAL, eine nach dem Recht der Republik Litauen eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Registriernummer 305574870 und Sitz in Konstitucijos pr. 7, Vilnius, Litauen; die Angaben zur Gesellschaft sind im Register der juristischen Personen eingetragen und werden dort geführt;

    1.1.29. Kontoauszug – ein von Stanhope Financial erstelltes und bereitgestelltes Dokument mit Informationen über die in einem bestimmten Zeitraum ausgeführten Zahlungsvorgänge;

    1.1.30. System – eine Softwarelösung, die Stanhope Financial zur Erbringung der Dienste für Kunden verwendet;

    1.1.31. AGB – diese von Stanhope Financial genehmigten Allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von Diensten durch Stanhope Financial, die zusammen mit allen Änderungen und Ergänzungen einen integralen Bestandteil des Vertrags bilden;

    1.1.32. Kundenidentifikator – eine Kombination aus Buchstaben, Zahlen oder Symbolen, die Stanhope Financial als Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstnutzer mitteilt und die zur Identifizierung des am Zahlungsvorgang beteiligten Zahlungsdienstnutzers und/oder des bei dem Zahlungsvorgang verwendeten Kontos des Nutzers dient.

    1.2. Der Vertrag gilt für die Beziehung zwischen dem Kunden und Stanhope Financial in Bezug auf die Erbringung der Dienste, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags entstanden ist und danach fortbesteht, sowie für die nach dem Inkrafttreten des Vertrags entstehende Beziehung. Neben dem Vertrag unterliegt die Beziehung in Bezug auf die Erbringung der Dienste auch den Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften der Republik Litauen.

    2. BERECHTIGUNG, IDENTIFIZIERUNG, ZUGANG ZUR PLATTFORM UND ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

    2.1. Um die Dienste nutzen zu können, muss der Kunde einen Antrag bei Stanhope Financial stellen und von Stanhope Financial angenommen werden. Stanhope Financial hat das Recht, die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einem neuen Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen; Stanhope Financial versichert jedoch, dass die Ablehnung stets auf wesentlichen Gründen beruht, die Stanhope Financial nicht offenlegen muss oder nicht offenlegen darf. Der Antrag kann über den Händler veranlasst oder über die Plattform des externen Technologieanbieters eingereicht werden. Stanhope Financial kann die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung ablehnen, soweit dies nach geltendem Recht zulässig oder vorgeschrieben ist, und ist gegebenenfalls nicht in der Lage, die Gründe für eine solche Ablehnung offenzulegen.

    2.2. Um die Nutzung der Dienste zu beantragen, muss der Kunde Stanhope Financial die angeforderten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Diese Informationen/Unterlagen können Steuerinformationen oder sonstige von Stanhope Financial angeforderte Informationen umfassen (nachfolgend die „Informationen“). Der Kunde muss Stanhope Financial wahre, vollständige und zutreffende Informationen zur Verfügung stellen. Für ein eingeschränktes Konto können die anfänglichen Informationen den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und das Wohnsitzland des Kunden umfassen, zusammen mit allen sonstigen Informationen, die Stanhope Financial nach geltendem Recht oder aufgrund ihrer Risikokontrollen einholen muss. Soweit nach geltendem Recht und der Risikobewertung von Stanhope Financial zulässig, ist in der anfänglichen Phase der vereinfachten Sorgfaltspflichten gegebenenfalls kein Ausweisdokument erforderlich.

    2.3. Nach Eingang des vollständigen Antrags und der Informationen des Kunden führt Stanhope Financial verschiedene Prüfungen durch (z. B. zur Berechtigung, zur Bekämpfung der Geldwäsche, zu Sanktionen, zu politisch exponierten Personen und sonstige Compliance-Prüfungen), um sicherzustellen, dass der Kunde für die Dienste berechtigt ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Stanhope Financial muss gegebenenfalls zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern sowie zusätzliche Informationen über den Kunden von Dritten einholen. Zu diesen Dritten können Dienstleister, Kreditauskunfteien, Unternehmen für Hintergrundprüfungen, Auskunftsbüros usw. gehören. Mit der Zustimmung zu diesen AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Stanhope Financial diese Informationen einholen darf, und verpflichtet sich, Stanhope Financial jede zumutbare Unterstützung bei der Beschaffung dieser Informationen zu leisten.

    2.4. Wenn Stanhope Financial den Antrag des Kunden genehmigt und bestätigt, dass die Geschäftsbeziehung beginnen kann, unterzeichnen die Parteien den Vertrag. Der Vertrag wird elektronisch geschlossen, wenn der Kunde die AGB über die Plattform akzeptiert und Stanhope Financial den Antrag genehmigt. Nach erfolgreicher Identifizierung und Abschluss des Vertrags erhält jeder Kunde (natürliche Person) ein persönliches Profil innerhalb der Plattform sowie die für den Zugang zu den Diensten erforderlichen Zugangsdaten gemäß den von Stanhope Financial festgelegten Verfahren. Mit dem Zugriff auf und der Nutzung der Plattform erkennt der Kunde an, dass er an den Vertrag gebunden ist, und verpflichtet sich, dessen Bestimmungen einzuhalten.

    2.5. Der Kunde muss seine E-Mail-Konten, Zugangsdaten zur Plattform und sonstigen Online-Konten oder Authentifizierungsinstrumente sicher aufbewahren, da Stanhope Financial auf Anweisungen hin handelt, von denen Stanhope Financial vernünftigerweise annimmt, dass sie vom Kunden stammen. Der Kunde muss angemessene Maßnahmen zum Schutz der für den Zugang zu den Diensten verwendeten Geräte und Konten ergreifen, z. B. durch die Verwendung aktueller Antivirensoftware, und sicherstellen, dass alle Informationen, die der Kunde an Stanhope Financial sendet, frei von Viren sind. Der Kunde ergreift angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass durch seine Nutzung der Dienste keine Viren, Schadsoftware, bösartiger Code oder sonstige schädliche Software in die Plattform oder in im Zusammenhang mit den Diensten genutzte Systeme gelangen. Der Kunde ist für die Handlungen (oder Unterlassungen) jeder anderen Person verantwortlich, die er zum Handeln in seinem Namen ermächtigt hat. Stanhope Financial ist nicht verantwortlich für Handlungen (oder Unterlassungen) von Personen, die der Kunde ermächtigt hat. Der Kunde stellt sicher, dass alle seine Vertreter die Pflichten aus diesen AGB einhalten. Der Kunde bestätigt, dass er bei der Beantragung der Dienste zutreffende Daten angegeben hat und, falls Daten geändert oder ergänzt werden müssen, ausschließlich zutreffende Daten übermitteln wird. Der Kunde trägt alle Verluste, die durch die Übermittlung ungültiger Daten entstehen können.

    2.6. In bestimmten Fällen, wenn gesetzliche Pflichten zu erfüllen sind oder dies aufgrund der Art des Dokuments erforderlich ist (z. B. wenn das Original des Dokuments vorgelegt werden muss), hat Stanhope Financial das Recht, vom Kunden die Durchführung des Identifizierungsverfahrens nach einer von Stanhope Financial angegebenen Methode zu verlangen. Stanhope Financial kann vom Kunden jederzeit verlangen, eine zusätzliche oder vollständige Identifizierung nach einer von Stanhope Financial angegebenen Methode durchzuführen, unter anderem wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, wenn der Schwellenwert für vereinfachte Sorgfaltspflichten erreicht ist oder überschritten werden könnte oder wenn der Kunde Funktionen anfordert, die für ein eingeschränktes Konto nicht verfügbar sind.

    2.7. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde Dokumente (z. B. Verträge, Einwilligungen usw.) auf elektronischem Wege bestätigen (unterzeichnen) kann, unter anderem durch Verwendung einer elektronischen Signatur oder durch Bestätigung bestimmter Handlungen über die Plattform.

    2.8. Stanhope Financial hat das Recht, zusätzliche Informationen und/oder Unterlagen in Bezug auf den Kunden oder die von ihm ausgeführten Transaktionen zu verlangen, und hat das Recht, eine Transaktion des Kunden auszusetzen, bis der Kunde zusätzliche Informationen und/oder Unterlagen zu der ausgesetzten Transaktion vorlegt. Stanhope Financial hat außerdem das Recht, vom Kunden das Ausfüllen und die regelmäßige Aktualisierung des Kundenfragebogens zu verlangen. Legt der Kunde die zusätzlichen Informationen und/oder Unterlagen nicht innerhalb einer von Stanhope Financial gesetzten angemessenen Frist vor, hat Stanhope Financial das Recht, die Erbringung aller oder eines Teils der Dienste für den Kunden auszusetzen. Stanhope Financial hat das Recht, notariell beglaubigte bzw. mit Apostille legalisierte und/oder ins Englische übersetzte Kopien der Dokumente zu verlangen. Alle Dokumente und Informationen werden auf Kosten des Kunden erstellt und bereitgestellt. Legt der Kunde die von Stanhope Financial angeforderten zusätzlichen Informationen und/oder Unterlagen nicht vor, kann eine Vertragsstrafe verhängt werden.

    2.9. Der Kunde erhält eine Benachrichtigung über die Bestätigung des Profils, die Bereitstellung eines neuen Dienstes oder die Wiederaufnahme eines ausgesetzten Dienstes an die bei der Registrierung im System angegebene E-Mail-Adresse oder per SMS, wenn bei der Registrierung nur eine Mobiltelefonnummer angegeben wurde.

    2.10. Ein eingeschränktes Konto darf nur so lange geführt werden, wie Stanhope Financial davon überzeugt ist, dass vereinfachte Sorgfaltspflichten weiterhin zulässig und angemessen sind. Erfüllt der Kunde die geltenden Voraussetzungen nicht mehr, verlangt Stanhope Financial eine vollständige Identifizierung und kann das Konto bis zum Abschluss dieses Verfahrens einschränken.

    3. PREISE DER DIENSTE UND ZAHLUNGSVERFAHREN

    3.1. Die Preise und Bedingungen für die Erbringung der Dienste sind im jeweils geltenden Entgeltverzeichnis oder in produktspezifischen Bedingungen angegeben oder werden dem Kunden auf sonstige Weise über die Plattform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, bevor das jeweilige Entgelt anwendbar wird. Sofern in einem dem Kunden zur Verfügung gestellten Entgeltverzeichnis nichts anderes angegeben ist, fällt für das eingeschränkte Konto kein Entgelt für die Kontoeröffnung oder Kontoführung an. Entgelte können für bestimmte außergewöhnliche Dienste oder Ereignisse anfallen, einschließlich der Berichtigung, Rücküberweisung oder Rückholung eines Zahlungsvorgangs, sofern solche Entgelte gesetzlich zulässig sind und dem Kunden offengelegt werden.

    3.2. Senkt Stanhope Financial die im System angegebenen allgemeinen Preise für die Erbringung der Dienste, werden die neuen Preise unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung angewendet, unabhängig davon, ob der Kunde informiert wurde, jedoch nur, wenn die Preise nicht in der in Artikel 10 der AGB beschriebenen Weise geändert wurden.

    3.3. Die Entgelte von Stanhope Financial werden abgebucht:

    3.3.1. zum Zeitpunkt des Zahlungsvorgangs und/oder zum Zeitpunkt der Erbringung des Dienstes (Durchführung der erforderlichen Handlung);

    3.3.2. einmal monatlich für alle in diesem Monat erbrachten Dienste.

    3.4. Wurden die Entgelte bei der Ausführung eines Zahlungsvorgangs nicht abgebucht, hat Stanhope Financial das Recht, sie später abzubuchen, jedoch spätestens innerhalb von 2 (zwei) Jahren nach Ausführung des Zahlungsvorgangs. Der Kunde wird über die nach dem in dieser Klausel festgelegten Verfahren abgebuchten Entgelte durch die Entgeltaufstellung für den Zeitraum informiert, in dem das Entgelt abgebucht wurde.

    3.5. Das Entgelt für die Transaktion wird dem Kunden nach Ausführung des Zahlungsvorgangs angezeigt.

    3.6. Abhängig von der Komplexität eines erbrachten Dienstes und/oder dem individuellen Risikoniveau des Kunden hat Stanhope Financial das Recht, für den Kunden individuelle Preise festzulegen, die von den von Stanhope Financial angewandten Standardpreisen abweichen. Diese Preise gelten für den Kunden ab dem Tag der Kontoeröffnung (oder ab der ersten verstärkten Überprüfung des Kunden) oder innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde über die Anwendung individueller Preise informiert wird. Ist der Kunde mit den angewandten Preisen nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag bis zu dem Tag zu kündigen, an dem die Preise in Kraft treten.

    3.7. Der Kunde bestätigt, dass er die für ihn geltenden und relevanten Entgelte sowie Bedingungen für Zahlungsüberweisungen und sonstige Dienste sorgfältig geprüft hat.

    3.8. Stanhope Financial hat das Recht, das Entgelt von dem Konto des Kunden, auf dem der Zahlungsvorgang durchgeführt wurde, oder von jedem anderen vom Kunden eröffneten Konto bei Stanhope Financial abzubuchen.

    3.9. Das Entgelt ist in der im Vertrag angegebenen Währung zu zahlen.

    3.10. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass auf seinem Konto ausreichende Mittel zur Zahlung oder Abbuchung des Entgelts vorhanden sind. Reicht der Betrag in der angegebenen Währung zur Deckung des Entgelts nicht aus, hat Stanhope Financial das Recht, aber nicht die Pflicht, das Entgelt aus Mitteln abzubuchen, die auf dem Konto in einer anderen Währung gehalten werden, und diese zu dem von Stanhope Financial gegenüber dem Kunden angewandten Wechselkurs in die erforderliche Währung umzurechnen. Sind Mittel in mehreren verschiedenen Währungen vorhanden, kann Stanhope Financial diese in der alphabetischen Reihenfolge der internationalen Währungskürzel in die geschuldete Währung umtauschen.

    3.11. Zahlt der Kunde Stanhope Financial die Vergütung für erbrachte Dienste nicht, muss er auf Verlangen von Stanhope Financial Zinsen in Höhe von 0,05 % für jeden Tag des Verzugs zahlen.

    4. KONTOERÖFFNUNG, AUSGABE UND RÜCKTAUSCH VON E-GELD

    4.1. Im Rahmen dieses Vertrags wird für den Kunden auf unbestimmte Zeit ein Konto bei Stanhope Financial eröffnet und eine individuelle IBAN zugewiesen.

    4.2. Die auf dem Konto des Kunden gehaltenen Gelder gelten als E-Geld, das Stanhope Financial ausgibt, nachdem der Kunde Geld auf sein Konto überwiesen oder eingezahlt hat. Nach Erhalt des Geldes schreibt Stanhope Financial es dem Konto gut und gibt gleichzeitig E-Geld zum Nennwert aus. Das E-Geld wird gemäß den geltenden Gesetzen auf dem Konto gutgeschrieben, gehalten und gespeichert.

    4.3. Stanhope Financial ist als E-Geld-Institut, das den Anforderungen des Gesetzes der Republik Litauen über E-Geld und E-Geld-Institute unterliegt, verpflichtet, Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gelder der Kunden umzusetzen. Stanhope Financial hat die geeigneten Schritte zur Sicherung der Gelder ihrer Kunden unternommen, indem sie diese getrennt verwahrt und auf ein geschütztes Bankkonto für Kundengelder einzahlt. Der Kunde bleibt Eigentümer der Gelder, die er Stanhope Financial zur Ausgabe von E-Geld überwiesen hat. Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz von Stanhope Financial kann das E-Geld des Kunden wertlos und unbrauchbar werden, sodass der Kunde sein E-Geld verlieren kann. Gleichwohl sind die auf dem Bankkonto für Kundengelder von Stanhope Financial eingezahlten Gelder nach Maßgabe der in den geltenden Gesetzen festgelegten Regeln und Verfahren vor Ansprüchen von Gläubigern geschützt. Daher kann der Kunde sicher sein, dass ihm in einem solchen Fall keine Verluste entstehen.

    4.4. Das auf dem Konto gehaltene E-Geld ist keine Einlage; Stanhope Financial zahlt unter keinen Umständen Zinsen auf das auf dem Konto gehaltene E-Geld und gewährt keine sonstigen Vorteile im Zusammenhang mit der Dauer, für die das E-Geld gespeichert wird.

    4.5. Der Kunde kann ein Mehrwährungskonto oder mehrere Konten eröffnen.

    4.6. Auf Verlangen des Kunden wird das auf seinem Konto gehaltene E-Geld jederzeit zum Nennwert zurückgetauscht, außer in den im Vertrag festgelegten Fällen, in denen für das Konto des Kunden Einschränkungen gelten.

    4.7. Der Kunde beantragt den Rücktausch von E-Geld, indem er einen Zahlungsauftrag zur Übertragung von E-Geld von seinem Konto auf ein anderes vom Kunden angegebenes Konto erstellt. Stanhope Financial hat das Recht, für den Rücktausch von E-Geld die hier genannten Einschränkungen anzuwenden. In der Phase des eingeschränkten Kontos sind Rücktausch und Auszahlungen nur auf ein eigenes externes Konto möglich. Ein Rücktausch in bar ist nicht möglich.

    4.8. Für den Rücktausch von E-Geld werden keine zusätzlichen Entgelte erhoben. Beim Rücktausch von E-Geld zahlt der Kunde das übliche Entgelt für die durchgeführte Zahlungsüberweisung, das von dem vom Kunden durchgeführten Zahlungsvorgang abhängt.

    4.9. Kündigt der Kunde den Vertrag und beantragt die Schließung seines Kontos oder beendet Stanhope Financial die Erbringung der Dienste für den Kunden in den im Vertrag vorgesehenen Fällen, werden die auf dem Konto gehaltenen Gelder auf das Bankkonto des Kunden oder auf ein vom Kunden angegebenes Konto bei einem anderen E-Geld-/Zahlungsinstitut überwiesen. Stanhope Financial hat das Recht, von dem zurückgezahlten Geld die Beträge abzuziehen, die Stanhope Financial zustehen (Entgelte für von Stanhope Financial erbrachte Dienste und vom Kunden nicht bezahlte Auslagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geldbußen und Schäden, die Stanhope Financial aufgrund einer Vertragsverletzung des Kunden entstanden sind und von Finanzinstituten und/oder staatlichen Stellen verhängt wurden). Im Falle einer Streitigkeit zwischen Stanhope Financial und dem Kunden hat Stanhope Financial das Recht, die streitigen Gelder bis zur Beilegung der Streitigkeit zurückzuhalten. Bei Beendigung des Vertrags wird das verbleibende Guthaben nach den nach geltendem Recht erforderlichen Prüfungen auf ein vom Kunden benanntes eigenes externes Konto überwiesen. Stanhope Financial darf nur die nach dem Vertrag rechtmäßig geschuldeten Beträge abziehen und die Rückzahlung nur einschränken oder verzögern, soweit dies nach geltendem Recht vorgeschrieben oder zulässig ist.

    4.10. Kann Stanhope Financial dem Kunden das Geld aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Stanhope Financial liegen, nicht zurückzahlen, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Der Kunde gibt unverzüglich ein anderes Konto an oder stellt die zusätzlichen Informationen zur Verfügung, die zur Rückzahlung des Geldes (Ausführung einer Zahlung) erforderlich sind.

    5. NUTZUNG DES KONTOS

    5.1. Der Kunde kann über die Plattform auf das Konto zugreifen und es verwalten, indem er die ihm von Stanhope Financial bereitgestellten Authentifizierungsmethoden verwendet, z. B. durch Anmeldung bei der Plattform mit dem persönlichen Anmeldenamen und Passwort und durch eine von Stanhope Financial verlangte zusätzliche Authentifizierung.

    5.2. Vorbehaltlich des Identifizierungsstatus des Kunden, des jeweiligen Serviceprogramms und etwaiger von Stanhope Financial auferlegter Einschränkungen können Zahlungsvorgänge vom Konto auf andere für den jeweiligen Dienst bereitgestellte Zahlungskonten ausgeführt werden. Solange das Konto als eingeschränktes Konto geführt wird, sind Zahlungsvorgänge auf das eigene externe Konto des Kunden und die zulässigen internen Händlerzahlungsströme beschränkt. Uneingeschränkte Zahlungen an oder von sonstigen Dritten sind erst möglich, wenn die vollständige Identifizierung abgeschlossen ist und Stanhope Financial diese Funktion freigeschaltet hat.

    5.3. Hat der Kunde über einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als zwölf (12) Monaten weder auf die Plattform zugegriffen noch eine Aktivität in Bezug auf das Konto veranlasst, kann Stanhope Financial das Profil und das Konto bzw. die Konten des Kunden als inaktiv behandeln. Stanhope Financial hat das Recht, den Vertrag zu kündigen und das Profil und das Konto bzw. die Konten zu schließen, wobei der Kunde 60 (sechzig) Tage vor der Kündigung über die inaktiven Profile und Konten informiert wird, sofern die Profile und Konten nicht genutzt werden, und zwar unabhängig davon, ob sich auf den Konten Guthaben befindet oder nicht. Befindet sich auf mindestens einem inaktiven Konto Guthaben, zahlt Stanhope Financial dieses vor dem Wirksamwerden der Kündigung auf das vom Kunden beim Onboarding angegebene Konto zurück.

    5.4. Stanhope Financial kann Entgelte für die Überweisung von Geld vom Konto auf das Bankkonto, die Karte oder das Zahlungskonto des Kunden bei einem anderen E-Geld-/Zahlungsinstitut sowie für die Überweisung von Geld von einem Bankkonto, einer Karte oder einem anderen elektronischen Zahlungsinstitut auf das Konto erheben.

    5.5. Die Entgelte für Dienste von Stanhope Financial werden vom Konto abgebucht. Ist der Betrag auf dem Konto geringer als der Betrag der Zahlungsüberweisung zuzüglich des Preises des Dienstes, wird die Zahlungsüberweisung nicht ausgeführt.

    5.6. Gibt der Zahler falsche Daten des Empfängers an und wird der Zahlungsauftrag gemäß den vom Zahler angegebenen Daten ausgeführt (z. B. gibt der Zahler eine falsche Kontonummer an), gilt, dass Stanhope Financial ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat; Stanhope Financial erstattet dem Zahler den überwiesenen Betrag nicht. Stanhope Financial verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zahlungsvorgang nachzuverfolgen, und wird sich bemühen, die Gelder des Zahlungsvorgangs zurückzuholen; gelingt dies Stanhope Financial nicht, muss sich der Zahler wegen der Rückzahlung des Geldes direkt an die Person wenden, die die Überweisung erhalten hat.

    5.7. Der Kunde ist verpflichtet, für die Ausführung des Zahlungsvorgangs einen Zahlungsauftrag gemäß den über die Plattform bereitgestellten und zum Zeitpunkt der Erteilung des Zahlungsauftrags geltenden Anweisungen zu erteilen. Ist der Kunde der Empfänger, ist er verpflichtet, dem Zahler vollständige und zutreffende Zahlungsinformationen zur Verfügung zu stellen, damit der Zahlungsauftrag für den Zahlungsvorgang in jedem Fall den geltenden Anweisungen entspricht. Bevor der Kunde einen Zahlungsauftrag zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs erteilt oder Informationen an einen anderen Zahler sendet, muss er die Anweisungen zur Kontoaufladung prüfen und aktualisieren. Diese Anweisungen und die darin enthaltenen Daten gelten als Kundenidentifikatoren, die für die ordnungsgemäße Durchführung eines Zahlungsvorgangs erforderlich sind. Eine Aufladung per SEPA-Lastschrift kann über die Plattform nur auf Grundlage einer gültigen Autorisierung veranlasst werden, die der Kunde für sein eigenes externes Konto erteilt hat. Die Plattform kann die technischen Funktionen bereitstellen, mit denen der Kunde die entsprechenden Anweisungen automatisieren kann. Stanhope Financial kann überprüfen, ob das eigene externe Konto dem Kunden gehört, und kann eine Aufladung ablehnen, zurücküberweisen oder in den Status „ausstehend“ versetzen, wenn die Kontoinhaberschaft, die Autorisierung oder sonstige erforderliche Informationen nicht überprüft werden können.

    5.8. Erteilt der Zahler einen falschen Zahlungsauftrag oder gibt er falsche Daten für die Zahlungsüberweisung an, wurde die Zahlungsüberweisung aber noch nicht ausgeführt, kann der Zahler die Berichtigung des Zahlungsauftrags beantragen. In diesem Fall kann ein Entgelt für die Berichtigung des Zahlungsauftrags anfallen, wie über die Plattform angegeben.

    5.9. Hat Stanhope Financial die Gelder erhalten, kann sie aber die im Zahlungsauftrag angegebenen Gelder nicht dem Konto des Empfängers gutschreiben (z. B. weil das Konto des Empfängers geschlossen ist, die angegebene IBAN nicht existiert oder aus sonstigen Gründen), überweist Stanhope Financial den Transaktionsbetrag spätestens innerhalb von 2 (zwei) Geschäftstagen an den Absender zurück. In diesem Fall können Entgelte für die Rücküberweisung eines Zahlungsauftrags anfallen, wie über die Plattform angegeben. Kann Stanhope Financial die im Zahlungsauftrag angegebenen Gelder aufgrund von Fehlern des Zahlers im Zahlungsauftrag nicht dem Empfänger gutschreiben und verlangt der Zahler die Rückzahlung der im Zahlungsauftrag angegebenen Gelder, kann der Zahlungsauftrag storniert und können die Gelder an den Zahler zurückgezahlt werden, jedoch nur auf schriftlichen Antrag des Zahlers und wenn der Empfänger der Rückzahlung der Gelder an den Zahler zustimmt (sofern der Empfänger identifiziert werden kann). In diesem Fall können Entgelte für die Stornierung des Zahlungsauftrags anfallen, wie über die Plattform angegeben.

    5.10. In allen Fällen, in denen Stanhope Financial einen Zahlungsauftrag erhält, die Gelder aber aufgrund von Fehlern im Zahlungsauftrag oder unzureichender Informationen nicht gutgeschrieben werden können und sich weder der Zahler noch der Empfänger zur Präzisierung des Zahlungsauftrags oder zur Rückzahlung der Gelder an Stanhope Financial gewandt haben, ergreift Stanhope Financial alle möglichen Maßnahmen, um den Zahlungsvorgang nachzuverfolgen, genaue Informationen zu erhalten und den Zahlungsauftrag auszuführen. Zur Nachverfolgung des Zahlungsvorgangs können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

    5.10.1. Verfügt Stanhope Financial über die Kontaktdaten des Zahlers (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer), kontaktiert Stanhope Financial den Zahler zur Präzisierung des Zahlungsauftrags;

    5.10.2. Verfügt Stanhope Financial nicht über die Kontaktdaten des Zahlers und wendet sich weder der Zahler noch der Empfänger wegen der im Zahlungsauftrag angegebenen Gelder an Stanhope Financial, kontaktiert Stanhope Financial den Zahlungsdienstleister des Zahlers, der die im Zahlungsauftrag angegebenen Gelder gesendet hat, mit der Bitte, den Zahler zur Präzisierung der Informationen zu kontaktieren. Diese Maßnahme wird angewendet, wenn die Möglichkeit besteht, den Zahlungsdienstleister des Zahlers auf elektronischem Wege zu kontaktieren.

    5.11. In allen in Klausel 5.10 der AGB genannten Fällen wird das im System angegebene Entgelt für die Präzisierung des Zahlungsauftrags erhoben, indem es vom Überweisungsbetrag abgezogen wird, bevor die Überweisung dem Konto des Kunden (Empfängers) gutgeschrieben wird.

    5.12. Ist es nicht möglich, eine der in Klausel 5.10 der AGB genannten Maßnahmen zur Nachverfolgung des Zahlungsvorgangs anzuwenden, und in anderen Fällen, in denen der Empfänger anhand der angegebenen oder berichtigten Daten weiterhin nicht identifiziert werden kann, werden die Gelder im System von Stanhope Financial verwahrt, bis sich der Zahler oder der Empfänger meldet und Stanhope Financial zusätzliche Daten zur Verfügung gestellt werden, die eine Gutschrift der Gelder beim Empfänger ermöglichen (nach Abzug des Entgelts für die Präzisierung oder Berichtigung des Zahlungsauftrags vom überwiesenen Betrag vor der Gutschrift auf dem Konto des Kunden (Empfängers)). Solche Gelder können auf schriftlichen Antrag des Zahlers auch an den Zahler zurückgezahlt werden. In diesem Fall wird das im System angegebene Entgelt für die Rückzahlung der Gelder vom überwiesenen Betrag abgezogen, bevor dieser an den Zahler zurückgezahlt wird.

    5.13. Solange das Konto auf Grundlage vereinfachter Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kunden geführt wird, gilt ein Schwellenwert für vereinfachte Sorgfaltspflichten. Sofern nach den Risikokontrollen von Stanhope Financial oder nach geltendem Recht kein niedrigeres Limit erforderlich ist, beträgt der Schwellenwert 1.000 EUR an E-Geld, das dem Kunden innerhalb eines Kalenderjahres ausgegeben wird. Für die Zwecke dieses Schwellenwerts werden erfolgreiche, dem Konto des Kunden gutgeschriebene Aufladungen und interne Gutschriften des Händlers an den Kunden, einschließlich Auszahlungen oder Gewinnen, zusammengerechnet. Interne Zahlungen des Kunden an den Händler und Auszahlungen auf das eigene externe Konto verringern den bereits auf den Schwellenwert angerechneten kumulierten Betrag nicht. Der Kunde kann diesen Schwellenwert weder erhöhen noch ändern. Eine Transaktion, durch die der Schwellenwert erreicht oder überschritten würde, kann bis zum Abschluss der vollständigen Identifizierung in den Status „ausstehend“ versetzt werden. Wird eine Gutschrift des Händlers verarbeitet, bevor die entsprechende Einschränkung angewendet werden kann, und wird dadurch der Schwellenwert überschritten, kann Stanhope Financial weitere Aufladungen und ausgehende Transaktionen einschränken, bis der Kunde die vollständige Identifizierung abgeschlossen hat. Nach erfolgreicher vollständiger Identifizierung kann Stanhope Financial einige oder alle Einschränkungen des eingeschränkten Kontos vorbehaltlich der geltenden Produktbedingungen und Risikokontrollen aufheben.

    5.14. Der Kunde kann über die Plattform den Kontostand, den Transaktionsverlauf sowie Informationen zu den auf das Konto angewandten Entgelten und sonstigen Kosten einsehen. Diese Informationen werden für den ausgewählten Zeitraum zur Verfügung gestellt.

    5.15. Der Kunde stellt sicher, dass (i) die auf seinem Konto eingehenden Gelder nicht aus einer kriminellen Tätigkeit stammen; (ii) der Kunde die von Stanhope Financial erbrachten Dienste nicht für rechtswidrige Zwecke nutzt, einschließlich Handlungen und Transaktionen zur Legalisierung von Geldern aus kriminellen oder sonstigen rechtswidrigen Tätigkeiten; und (iii) er nicht auf andere Weise versucht, die Einschränkungen des eingeschränkten Kontos, den Schwellenwert für vereinfachte Sorgfaltspflichten, Sanktionskontrollen oder sonstige Compliance-Maßnahmen zu umgehen.

    5.16. Der Kunde kann das Konto verwalten und Zahlungsvorgänge vom Konto auf folgende Weise ausführen:

    5.16.1. über die Plattform, die es dem Kunden ermöglicht, auf die Dienste zuzugreifen und Zahlungsaufträge bei Stanhope Financial zu erteilen;

    5.16.2. über einen anderen elektronischen Kanal, den Stanhope Financial ausdrücklich freigeschaltet hat. Zahlungsaufträge per E-Mail werden nicht angenommen, es sei denn, Stanhope Financial genehmigt diese Methode ausdrücklich für einen bestimmten Fall.

    5.17. Ausführung von Zahlungsaufträgen:

    5.17.1. Zur Ausführung eines zulässigen Zahlungsvorgangs muss der Kunde den erforderlichen Zahlungsauftrag oder eine sonstige Anweisung erteilen und elektronisch seine Zustimmung mittels der auf der Plattform verfügbaren oder von Stanhope Financial akzeptierten Authentifizierungsmethode erteilen. Stanhope Financial bearbeitet den Zahlungsauftrag gemäß diesen Bedingungen und geltendem Recht;

    5.17.2. Die Erteilung eines Zahlungsauftrags über die Plattform stellt eine Zustimmung des Kunden zur Ausführung des jeweiligen Zahlungsvorgangs dar, die nicht widerrufen werden kann (eine Stornierung des Zahlungsauftrags ist nur möglich, bis mit der Ausführung des Zahlungsauftrags begonnen wurde);

    5.17.3. Wurde der Zahlungsauftrag fehlerhaft ausgefüllt, wird die Zahlungsüberweisung nicht ausgeführt, es sei denn, Stanhope Financial berichtigt den Zahlungsauftrag in Ausnahmefällen aus eigener Initiative oder verfügt über ausreichende Informationen, um die Richtigkeit der Angaben für die Ausführung des Zahlungsauftrags im regulären Verfahren festzustellen;

    5.17.4. Reicht der Geldbetrag auf dem Konto des Kunden zur Ausführung der Zahlungsüberweisung nicht aus, wird die Zahlungsüberweisung nicht ausgeführt. Reicht der Betrag in einer Währung nicht aus, ist aber in einer anderen Währung ein ausreichender Betrag vorhanden, wird die Zahlungsüberweisung erst ausgeführt, wenn der Kunde die andere Währung in die Währung der Zahlung umgetauscht hat.

    5.18. Informationen zu ausgeführten und empfangenen Zahlungsvorgängen werden dem Kunden über die Plattform zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann diese Informationen über die Plattform kostenlos einsehen und sie in der über die Plattform verfügbaren Häufigkeit ausdrucken oder herunterladen.

    6. ZEITPUNKT DES EINGANGS DES ZAHLUNGSAUFTRAGS BEI STANHOPE FINANCIAL, ANFORDERUNGEN AN DEN ZAHLUNGSAUFTRAG UND ABLEHNUNG DES ZAHLUNGSAUFTRAGS

    6.1. Ist der Kunde Zahler, gilt der Zahlungsauftrag als an dem Tag bei Stanhope Financial eingegangen (die Berechnung der Ausführungsfrist für diesen Zahlungsauftrag beginnt), an dem er eingeht, und, falls der Zeitpunkt des Eingangs kein Geschäftstag ist, am folgenden Geschäftstag, mit Ausnahme der folgenden Fälle:

    6.1.1. Ein Zahlungsauftrag, der bei Stanhope Financial an einem Geschäftstag nach der im SH-Payment Currency Guide festgelegten Uhrzeit eingeht, gilt als am nächsten Geschäftstag bei Stanhope Financial eingegangen;

    6.1.2. Auf Vereinbarung zwischen dem Zahler und Stanhope Financial kann mit der Ausführung des Zahlungsauftrags an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums begonnen werden. In den in dieser Klausel genannten Fällen gilt der Zahlungsauftrag an diesem Tag als bei Stanhope Financial eingegangen; ist der vereinbarte Tag kein Geschäftstag, gilt der Zahlungsauftrag als am nächsten Geschäftstag bei Stanhope Financial eingegangen;

    6.1.3. Erklärt sich Stanhope Financial bereit, einen Zahlungsauftrag des Zahlers anzunehmen, der nicht alle für die Ausführung des Zahlungsauftrags erforderlichen Informationen enthält (Name des Empfängers, Kontonummer des Empfängers usw.), und zieht Stanhope Financial zur Verarbeitung der Informationen im Zahlungsauftrag und/oder zur Erstellung des endgültigen Zahlungsauftrags Dritte hinzu, gilt dieser Zahlungsauftrag als bei Stanhope Financial eingegangen, sobald diese Dritten Stanhope Financial alle von Stanhope Financial für die Ausführung des Zahlungsauftrags benötigten Informationen (für die Verarbeitung der im Zahlungsauftrag enthaltenen Informationen und/oder die Erstellung des endgültigen Zahlungsauftrags) zur Verfügung gestellt haben.

    6.2. Stanhope Financial hat das Recht, alle auf eine mit Stanhope Financial vereinbarte Weise erteilten Zahlungsaufträge aufzuzeichnen und aufzubewahren sowie die Informationen über alle vom Kunden ausgeführten oder gemäß dem Zahlungsauftrag des Kunden durchgeführten Zahlungsvorgänge aufzuzeichnen und zu speichern. Die in dieser Klausel genannten Aufzeichnungen kann Stanhope Financial dem Kunden und/oder Dritten als Nachweis für erteilte Zahlungsaufträge und/oder ausgeführte Zahlungsvorgänge zur Verfügung stellen.

    6.3. Der Kunde darf Stanhope Financial nur solche Zahlungsaufträge und nur auf eine solche Weise erteilen, wie zwischen den Parteien vereinbart. Die vom Kunden erteilten Zahlungsaufträge müssen den Anforderungen der Rechtsvorschriften der Republik Litauen und den von Stanhope Financial für die Erteilung und/oder den Inhalt solcher Zahlungsaufträge festgelegten Anforderungen entsprechen. Die vom Kunden erteilten Zahlungsaufträge müssen klar, eindeutig und ausführbar formuliert sein und einen klar zum Ausdruck gebrachten Willen des Kunden enthalten. Stanhope Financial haftet nicht für Fehler, Unregelmäßigkeiten, Wiederholungen und/oder Widersprüche in den vom Kunden erteilten Zahlungsaufträgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Richtigkeit der Angaben in den vom Kunden erteilten Zahlungsaufträgen. Enthalten die vom Kunden erteilten Zahlungsaufträge keine ausreichenden Daten oder weisen sie sonstige Mängel auf, kann Stanhope Financial je nach Art der Mängel des Zahlungsauftrags entweder die Ausführung dieses Zahlungsauftrags ablehnen oder den Zahlungsauftrag gemäß den darin enthaltenen Daten ausführen.

    6.4. Stanhope Financial ist berechtigt, die Ausführung des erteilten Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Zahlungsauftrag nicht vom Kunden erteilt wurde oder dass die Stanhope Financial übermittelten Daten falsch sind. Hat Stanhope Financial Grund zu der Annahme, dass der Zahlungsauftrag nicht vom Kunden erteilt wurde, oder bestehen Zweifel an der Echtheit der ihr vorgelegten Dokumente oder sonstige Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder am Inhalt des erteilten Zahlungsauftrags, ist Stanhope Financial berechtigt, vom Kunden zu verlangen, dass er auf eigene Kosten und auf eine für Stanhope Financial annehmbare Weise den Zahlungsauftrag bestätigt und/oder Stanhope Financial die Dokumente vorlegt, die das Recht der Personen belegen, über die auf dem Konto verfügbaren Gelder zu verfügen, oder sonstige von Stanhope Financial bezeichnete Dokumente. Stanhope Financial kann vom Kunden verlangen, die Anweisung erneut zu bestätigen oder zusätzliche unterstützende Informationen vorzulegen, bevor die Anweisung bearbeitet wird.

    6.5. Der Kunde stellt sicher, dass auf seinem Konto ein zur Ausführung des Zahlungsauftrags ausreichender Geldbetrag in der jeweiligen Währung vorhanden ist.

    6.6. Vor der Ausführung eines vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags hat Stanhope Financial das Recht, vom Kunden Unterlagen zu verlangen, die die rechtmäßige Herkunft der mit dem Zahlungsauftrag verbundenen Gelder belegen. Legt der Kunde diese Unterlagen nicht vor, hat Stanhope Financial das Recht, die Ausführung des Zahlungsauftrags abzulehnen.

    6.7. Stanhope Financial hat das Recht, Dritte zur teilweisen oder vollständigen Ausführung des Zahlungsauftrags des Kunden hinzuzuziehen, wenn die Interessen des Kunden und/oder das Wesen des Zahlungsauftrags dies erfordern. Muss der Zahlungsauftrag des Kunden über ein anderes Finanzinstitut weitergeleitet und ausgeführt werden und setzt dieses Institut den Zahlungsauftrag des Kunden aus, ist Stanhope Financial für solche Handlungen des Finanzinstituts nicht verantwortlich, bemüht sich jedoch, die Gründe für die Aussetzung des Zahlungsauftrags in Erfahrung zu bringen. Stanhope Financial hat das Recht, die Ausführung des Zahlungsauftrags des Kunden auszusetzen und/oder zu beenden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder aus anderen Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Stanhope Financial liegen, erforderlich ist.

    6.8. Stanhope Financial ist berechtigt, die Ausführung des vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags auszusetzen und/oder zu beenden, wenn die Rechtsvorschriften der Republik Litauen und/oder sonstige für Stanhope Financial geltende Rechtsvorschriften dies erfordern oder wenn dies aus anderen Gründen erforderlich ist, die nicht von Stanhope Financial abhängen und nicht von ihr kontrolliert werden. Lehnt Stanhope Financial die Ausführung des vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags oder des vom Kunden veranlassten Zahlungsvorgangs ab, benachrichtigt sie den Kunden darüber oder ermöglicht ihm, von einer solchen Benachrichtigung Kenntnis zu nehmen, es sei denn, eine solche Benachrichtigung ist technisch unmöglich oder nach den Rechtsvorschriften der Republik Litauen untersagt.

    6.9. Stanhope Financial nimmt keine Zahlungsaufträge des Kunden für Vorgänge auf dem Konto an und führt diese nicht aus, wenn die Gelder auf dem Konto gepfändet sind, das Recht des Kunden, über die Gelder zu verfügen, anderweitig gesetzlich beschränkt ist oder die Vorgänge nach geltenden Rechtsvorschriften ausgesetzt sind.

    6.10. Wird mit dem Zahlungsauftrag überwiesenes Geld aus Gründen zurücküberwiesen, die außerhalb des Einflussbereichs von Stanhope Financial liegen (fehlerhafte Daten des Zahlungsauftrags, das Konto des Empfängers ist geschlossen usw.), wird der zurücküberwiesene Betrag dem Konto gutgeschrieben. Die vom Zahler für die Ausführung des Zahlungsauftrags gezahlten Entgelte werden nicht erstattet; sonstige mit der Rücküberweisung des Geldes verbundene und Stanhope Financial berechnete Entgelte können vom Konto abgebucht werden.

    6.11. Stanhope Financial schreibt die Gelder dem Konto gut und belastet es gemäß dem im erhaltenen Zahlungsauftrag angegebenen Kundenidentifikator – der dem Kunden von Stanhope Financial nach dem Standard der internationalen Bankkontonummern zugewiesenen Kontonummer, d. h. der IBAN. Erhält Stanhope Financial einen Zahlungsauftrag zur Überweisung von Geldern auf ein Zahlungskonto bei einem anderen Zahlungsdienstleister in einem EU-Mitgliedstaat, führt Stanhope Financial diesen Zahlungsvorgang gemäß dem im erhaltenen Zahlungsauftrag angegebenen Kundenidentifikator aus – der Zahlungskontonummer des Empfängers nach dem IBAN-Standard. Stanhope Financial haftet nicht, wenn der genannte Kundenidentifikator im Zahlungsauftrag nicht oder falsch angegeben wird und/oder wenn der Zahlungsdienstleister des Empfängers für die ordnungsgemäße Ausführung eines solchen Zahlungsvorgangs (Gutschrift der Gelder auf dem Zahlungskonto des Empfängers) einen anderen Kundenidentifikator festgelegt oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen verlangt hat. Stanhope Financial ist berechtigt, zusätzliche und/oder andere Pflichtangaben festzulegen (z. B. Betrag und Währung des Zahlungsvorgangs, Vor- und Nachname bzw. Name des Empfängers, Zahlungscode), die Stanhope Financial für die ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsauftrags übermittelt werden müssen. Solche zusätzlichen und/oder anderen Angaben sind in Zahlungsauftragsformularen usw. anzugeben. In der Phase des eingeschränkten Kontos ermöglicht das Vorhandensein einer IBAN keine uneingeschränkte Zahlungsfunktion: Überweisungen bleiben auf das eigene externe Konto und die in Artikel 5 der AGB beschriebenen zulässigen internen Händlerzahlungsströme beschränkt. Stanhope Financial kann zusätzliche Informationen verlangen, die für die ordnungsgemäße Ausführung eines zulässigen Zahlungsvorgangs erforderlich sind.

    6.12. Bei der Ausführung vom Kunden veranlasster Zahlungsaufträge übermittelt Stanhope Financial dem Zahlungsdienstleister des Empfängers die im Zahlungsauftrag enthaltenen Informationen (einschließlich der im Zahlungsauftrag angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden). Werden die Gelder einem Konto gutgeschrieben, weil der Zahler im Zahlungsauftrag einen falschen Kundenidentifikator angegeben hat, und stimmt der Empfänger der Rückzahlung der Gelder nicht zu und hat er keinen rechtsgültigen Widerspruch gegen die Übermittlung personenbezogener Daten eingelegt (im Falle einer natürlichen Person), übermittelt Stanhope Financial die personenbezogenen Daten des Empfängers an den Zahlungsdienstleister des Zahlers.

    7. ERTEILUNG UND WIDERRUF DER ZUSTIMMUNG, STORNIERUNG DES ZAHLUNGSAUFTRAGS

    7.1. Der Zahlungsvorgang gilt nur dann als autorisiert, wenn der Zahler seine Zustimmung erteilt. Der Kunde (Zahler) kann die Zustimmung auf die von Stanhope Financial festgelegte oder mit dem Kunden vereinbarte Weise erteilen. Eine schriftlich erteilte Zustimmung muss vom Kunden unterzeichnet sein. Die Zustimmung kann auch durch elektronische Signatur, Passwort, Codes und/oder sonstige zwischen Stanhope Financial und dem Kunden vereinbarte Mittel zur Identitätsprüfung bestätigt werden. Die Zustimmung zur Ausführung eines oder mehrerer Zahlungsvorgänge kann auch über den Empfänger oder den Zahlungsauslösedienstleister erteilt werden. In allen in dieser Klausel vorgesehenen Fällen gilt die Zustimmung als ordnungsgemäß vom Kunden (Zahler) erteilt; sie hat dieselbe Rechtsgültigkeit wie ein vom Kunden unterzeichnetes Papierdokument (die Zustimmung) und ist als Beweismittel bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Stanhope Financial und dem Kunden vor Gerichten und anderen Stellen zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, den von Stanhope Financial ausgeführten Zahlungsvorgang anzufechten, wenn der Zahlungsauftrag durch die auf die in dieser Klausel beschriebene Weise erteilte Zustimmung genehmigt wurde.

    7.2. Die Zustimmung des Kunden (Zahlers) wird vor der Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt. Auf Vereinbarung zwischen dem Kunden (Zahler) und Stanhope Financial kann der Zahlungsvorgang auch nachträglich autorisiert werden, d. h. die Zustimmung des Kunden kann nach der Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt werden.

    7.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Stanhope Financial bei der Ausführung von Zahlungsaufträgen die im Zahlungsauftrag angegebenen Informationen (einschließlich personenbezogener Daten des Kunden) an Personen übermittelt, die unmittelbar mit der Ausführung des Zahlungsvorgangs in Verbindung stehen, wie den Betreiber des Zahlungssystems für die Ausführung des Zahlungsvorgangs, den Empfänger usw.

    7.4. Der Kunde (Zahler) kann die Zustimmung jederzeit vor dem Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit gemäß Klausel 7.5 der AGB widerrufen. Der Kunde muss Stanhope Financial schriftlich oder auf eine andere für Stanhope Financial annehmbare Weise über den Widerruf der Zustimmung informieren.

    7.5. Verfahren zur Stornierung eines Zahlungsauftrags:

    7.5.1. Der Zahlungsauftrag kann nach seinem Eingang bei Stanhope Financial nicht mehr storniert werden, außer in den in den AGB beschriebenen Fällen;

    7.5.2. Nach Ablauf der in Klausel 7.5.1 der AGB festgelegten Fristen kann ein Zahlungsauftrag nur storniert werden, wenn der Kunde (Zahler) und Stanhope Financial dies vereinbaren.

    8. VERBOTENE TÄTIGKEITEN

    8.1. Dem Kunden, der die Dienste von Stanhope Financial nutzt, ist unter anderem Folgendes untersagt:

    8.1.1. die AGB, Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften nicht einzuhalten;

    8.1.2. die Rechte von Stanhope Financial und Dritten an Marken, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen und sonstigen Rechten des geistigen Eigentums zu verletzen;

    8.1.3. Stanhope Financial falsche, irreführende oder unrichtige Informationen zu übermitteln;

    8.1.4. die Bereitstellung von Informationen oder die Vornahme sonstiger Handlungen zu verweigern, die Stanhope Financial berechtigterweise verlangt;

    8.1.5. Überweisungen rechtswidrig erlangter Gelder auszuführen oder zu empfangen, wenn der Kunde davon Kenntnis hat oder haben müsste;

    8.1.6. die Dienste von Stanhope Financial auf eine Weise zu nutzen, die Verluste, Haftung oder sonstige nachteilige rechtliche oder finanzielle Folgen oder eine Schädigung des geschäftlichen Rufs von Stanhope Financial oder Dritter verursacht;

    8.1.7. ein Zahlungskonto zu verwenden, das kein eigenes externes Konto ist, einem Dritten die Nutzung des Kontos zu gestatten oder zu versuchen, geltende Transaktionsbeschränkungen, Identifizierungsanforderungen oder den Schwellenwert für vereinfachte Sorgfaltspflichten zu umgehen.

    8.2. Der Kunde erstattet alle Schäden, Geldbußen und sonstigen finanziellen Sanktionen, die Stanhope Financial wegen Nichteinhaltung oder Verletzung der AGB, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Klausel 8.1 der AGB, durch Verschulden des Kunden auferlegt werden.

    8.3. Der Kunde ist verantwortlich und verpflichtet sich, alle Verluste zu erstatten, die Stanhope Financial, anderen Kunden von Stanhope Financial und Dritten dadurch entstehen, dass der Kunde die Dienste nutzt und den Vertrag oder seine Ergänzungen verletzt. Stanhope Financial wendet sich in jedem Fall an die Strafverfolgungsbehörden, wenn Anzeichen für rechtswidrige Tätigkeiten festgestellt werden.

    9. KOMMUNIKATION ZWISCHEN DEM KUNDEN UND STANHOPE FINANCIAL

    9.1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Stanhope Financial Mitteilungen und sonstige Nachrichten bereitstellen kann, indem sie diese über die Plattform zur Verfügung stellt, an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse sendet, per Post an die vom Kunden angegebene Anschrift schickt oder, wenn der Kunde nur eine Mobiltelefonnummer angegeben hat, per SMS übermittelt. Der Kunde erkennt an, dass Benachrichtigungen von Stanhope Financial, die auf einem der oben genannten Wege übermittelt werden, als ordnungsgemäß zugestellt gelten. Benachrichtigungen per Post oder SMS werden nur versandt, wenn der Kunde keine E-Mail-Adresse angegeben hat oder diese nicht ordnungsgemäß funktioniert. Betreffen solche Benachrichtigungen keine wesentliche Änderung des Vertrags, gilt, dass der Kunde die Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt erhalten hat, zu dem sie über die Plattform bereitgestellt oder dem Kunden per E-Mail oder SMS gesendet wurde. Wird die Benachrichtigung per Post versandt, gilt, dass der Kunde sie innerhalb von 5 (fünf) Geschäftstagen nach dem Versand erhalten hat (bei Versand außerhalb der Republik Litauen innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab dem Tag des Versands), es sei denn, der Kunde erhält die Benachrichtigung tatsächlich später als zu den in diesem Teil des Vertrags genannten Fristen. Nachrichten (Forderungen, Anträge oder Beschwerden) von Kunden gelten als am Tag ihrer Übermittlung eingegangen, wenn sie zwischen 9:00 und 18:00 Uhr (OEZ) übermittelt werden. Außerhalb dieses Zeitraums übermittelte Nachrichten gelten als am nächsten Tag um 9:00 Uhr (OEZ) eingegangen.

    9.2. Die gesamte Kommunikation mit dem Kunden erfolgt in englischer Sprache. Mit Zustimmung von Stanhope Financial kann die Mitteilung des Kunden in einer anderen Sprache (zum Beispiel Litauisch) abgefasst werden; in diesem Fall ist Stanhope Financial berechtigt, vom Kunden die Erstattung der Kosten für die Übersetzung der Mitteilungen ins Englische (falls angefallen) zu verlangen.

    9.3. Alle bei Stanhope Financial eingereichten Dokumente sind in englischer Sprache abzufassen. Sind bei Stanhope Financial eingereichte Dokumente in einer Fremdsprache abgefasst, ist Stanhope Financial berechtigt, deren Übersetzung ins Englische durch einen für Stanhope Financial annehmbaren qualifizierten Übersetzer zu verlangen. Darüber hinaus ist Stanhope Financial berechtigt zu verlangen, dass die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt wird. Ferner ist Stanhope Financial berechtigt zu verlangen, dass im Ausland ausgestellte Dokumente legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

    9.4. Entsprechen die vom Kunden Stanhope Financial vorgelegten Dokumente nicht den gesetzlichen und/oder von Stanhope Financial festgelegten Anforderungen oder hat Stanhope Financial begründete Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Dokumente, ist Stanhope Financial berechtigt, die Ausführung der vom Kunden erteilten Zahlungsaufträge abzulehnen und/oder vom Kunden die Vorlage zusätzlicher Dokumente zu verlangen.

    9.5. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit auf der Website von Stanhope Financial mit der geltenden Fassung der AGB und sonstigen verbindlichen Dokumenten vertraut zu machen; sind diese dort nicht veröffentlicht und geht ein gesonderter Antrag des Kunden ein, müssen sie dem Kunden in Schriftform oder auf einem anderen für Stanhope Financial annehmbaren dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.

    9.6. Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform, die E-Mail-Adresse und alle sonstigen für den Empfang von Benachrichtigungen im Zusammenhang mit den Diensten bestimmten Kommunikationskanäle regelmäßig aufzurufen und zu prüfen, um unverzüglich von Mitteilungen, Nachrichten oder Änderungen des Vertrags, der Dienste oder sonstigen relevanten Informationen Kenntnis zu erlangen.

    9.7. Der Kunde verpflichtet sich, bei Änderungen seine Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Postanschrift), über die Stanhope Financial den Kunden oder seine Vertreter dringend kontaktieren könnte, unverzüglich zu aktualisieren. Aktualisiert der Kunde seine Kontaktdaten nicht, trägt der Kunde alle Folgen, die sich daraus ergeben, dass Stanhope Financial ihm keine Benachrichtigungen zustellen kann.

    9.8. Zum Schutz der Gelder des Kunden vor möglichen rechtswidrigen Handlungen Dritter informiert der Kunde Stanhope Financial außerdem unverzüglich über den Diebstahl oder sonstigen Verlust seines Ausweisdokuments.

    9.9. Der Kunde kann sich zu allen Fragen im Zusammenhang mit den Diensten und der Durchführung des Vertrags beraten lassen, indem er seine Fragen an die auf der Website von Stanhope Financial angegebene E-Mail-Adresse sendet. Nachrichten des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag sind an die auf der Website von Stanhope Financial angegebene E-Mail-Adresse oder an die im Vertrag angegebene Postanschrift von Stanhope Financial zu senden.

    9.10. Stanhope Financial benachrichtigt den Kunden (soweit möglich) im Voraus gemäß dem in Klausel 9.1 der AGB beschriebenen Verfahren über bekannte und mögliche technische Störungen der Plattform sowie von Systemen oder Geräten Dritter, die Stanhope Financial bei der Erbringung der Dienste hinzuzieht und die sich auf die Erbringung der Dienste auswirken.

    9.11. Stanhope Financial kann die Lösung für die technische Integration der Dienste uneingeschränkt und jederzeit ändern. Benachrichtigungen über Änderungen, die Anpassungen an der Software des Kunden erfordern, werden mindestens 90 (neunzig) Tage im Voraus versandt. Änderungen, die auf Seiten des Kunden erforderlich sind, erfolgen auf Kosten des Kunden.

    9.12. Die Parteien informieren einander unverzüglich über alle für die Durchführung des Vertrags wesentlichen Umstände. Der Kunde legt Unterlagen vor, die solche Umstände belegen (z. B. Änderungen von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und sonstigen Kontaktdaten; Einleitung und Eröffnung eines Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahrens gegen den Kunden; Liquidation, Umstrukturierung usw.), unabhängig davon, ob diese Informationen bereits an öffentliche Register übermittelt wurden oder nicht.

    9.13. Alle Kosten für den Abschluss, die Einreichung, die Bestätigung und die Übersetzung von Dokumenten, die Stanhope Financial zur Verfügung gestellt werden, trägt der Kunde.

    10. ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS

    10.1. Stanhope Financial informiert den Kunden 60 (sechzig) Tage im Voraus über Änderungen des Vertrags. Es gilt, dass der Kunde die Benachrichtigung erhalten hat und die Änderungen des Vertrags innerhalb von 60 (sechzig) Tagen in Kraft treten, nachdem die Benachrichtigung dem Kunden per E-Mail oder auf einem anderen vom Kunden bei der Registrierung angegebenen Weg zugesandt wurde. Informationen über Änderungen des Vertrags können zusätzlich auf der Website von Stanhope Financial veröffentlicht werden.

    10.2. Die Benachrichtigungsfrist von 60 (sechzig) Tagen gilt nicht, und die Benachrichtigungen erfolgen nach dem in Klausel 9.1 beschriebenen Verfahren, wenn:

    10.2.1. der Vertrag aufgrund von Änderungen zwingender gesetzlicher Anforderungen oder einer verbindlichen Anforderung einer zuständigen Behörde geändert wird, soweit eine sofortige Anwendung erforderlich oder zulässig ist;

    10.2.2. die Preise der Dienste gesenkt oder sonstige für den Kunden günstige Bedingungen festgelegt werden;

    10.2.3. die Selbstkosten der erbrachten Dienste steigen, was zu einer Erhöhung der Preise der Dienste von Stanhope Financial führt;

    10.2.4. ein neuer Dienst oder ein Teil eines Dienstes eingeführt wird, den der Kunde nach eigener Wahl nutzen oder nicht nutzen kann.

    10.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Bedingungen des Vertrags einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen.

    10.4. Der Kunde kann solchen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Tag ihres Inkrafttretens zustimmen oder sie ablehnen. Es gilt, dass der Kunde mit solchen Änderungen einverstanden ist und diese zum angegebenen Zeitpunkt in Kraft treten, wenn der Kunde Stanhope Financial nicht vor dem Tag ihres Inkrafttretens über seine Ablehnung der Änderungen informiert. Ein Kunde, der mit den genannten, von Stanhope Financial vorgeschlagenen Änderungen nicht einverstanden ist, hat das Recht, den Vertrag, der unmittelbar mit diesen Änderungen zusammenhängt, zu kündigen, indem er Stanhope Financial vor dem Tag, an dem die Anwendung dieser Änderungen beginnt, schriftlich oder auf eine andere für Stanhope Financial annehmbare Weise über die Kündigung dieses Vertrags informiert.

    10.5. Die Parteien können durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zusätzliche Bedingungen vereinbaren, die im Vertrag und seinen Anhängen nicht vorgesehen sind. Eine solche Vereinbarung wird integraler Bestandteil des Vertrags.

    11. SPERRUNG DES DIENSTES

    11.1. Stanhope Financial hat das Recht, nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der konkreten Situation, wobei der Einhaltung der für die Tätigkeit von Stanhope Financial geltenden Rechtsvorschriften und den Interessen des Kunden Vorrang eingeräumt wird, einseitig und ohne vorherige Ankündigung eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

    11.1.1. die Ausführung einer oder mehrerer Zahlungsüberweisungen zu sperren;

    11.1.2. die Erbringung aller oder eines Teils der Dienste für den Kunden zu sperren;

    11.1.3. streitige Gelder des Kunden zurückzuhalten;

    11.1.4. das Konto zu sperren (d. h. die Dienste auf dem Konto ganz oder teilweise auszusetzen);

    11.1.5. die Erbringung von Diensten abzulehnen;

    11.1.6. ausgesetzte Gelder vom Konto des Kunden an den ursprünglichen Absender der Gelder zurückzuüberweisen.

    11.2. Die in den Klauseln 11.1.1 bis 11.1.6 des Vertrags genannten Maßnahmen dürfen nur in den folgenden Ausnahmefällen ergriffen werden:

    11.2.1. wenn der Kunde den Vertrag wesentlich verletzt oder eine tatsächliche Gefahr einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden besteht;

    11.2.2. wenn die Tätigkeiten des Kunden unter Nutzung des Kontos geeignet sind, den geschäftlichen Ruf von Stanhope Financial zu schädigen;

    11.2.3. wenn der Kunde die erforderlichen Identifizierungsverfahren nicht abschließt oder die von Stanhope Financial verlangten Informationen nicht übermittelt, oder der Kunde Informationen übermittelt, die nicht den gesetzlichen oder von Stanhope Financial festgelegten Anforderungen entsprechen, oder bei Stanhope Financial Zweifel an der Wahrhaftigkeit und Echtheit der vorgelegten Dokumente entstehen, oder der Kunde den Schwellenwert für vereinfachte Sorgfaltspflichten erreicht oder überschreiten könnte, ohne die vollständige Identifizierung abzuschließen, oder Informationen übermittelt, die nicht den gesetzlichen oder von Stanhope Financial festgelegten Anforderungen entsprechen, oder Stanhope Financial Zweifel an der Richtigkeit oder Echtheit der bereitgestellten Informationen oder Dokumente hat;

    11.2.4. wenn durch die weitere Erbringung von Diensten und die Tätigkeit des Kunden berechtigte Interessen Dritter beeinträchtigt werden könnten;

    11.2.5. wenn aus objektiv gerechtfertigten Gründen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Gelder auf dem Konto eine nicht autorisierte oder betrügerische Verwendung der Gelder auf dem Konto vermutet wird;

    11.2.6. wenn Stanhope Financial den Verdacht hat, dass Gelder auf dem Konto rechtswidrig, für kriminelle Tätigkeiten oder bösgläubig verwendet werden;

    11.2.7. wenn Stanhope Financial begründete Informationen über ein Liquidations- oder Insolvenzverfahren des Kunden erhält;

    11.2.8. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen;

    11.2.9. in sonstigen im Vertrag genannten Fällen.

    11.3. Die in Klausel 11.2.6 des Vertrags genannte Maßnahme kann gegenüber dem Kunden angewendet werden, wenn Stanhope Financial den begründeten Verdacht hat, dass der Kunde betrügerische Tätigkeiten ausübt. In diesem Fall werden zunächst die Gelder der ursprünglichen Zahler auf dem Konto des Kunden eingefroren; nimmt der Kunde die erforderlichen Handlungen nicht vor (Abschluss eines zusätzlichen Identifizierungsverfahrens, Vorlage der angeforderten Dokumente) oder gibt er nicht rechtzeitig eine begründete Erklärung zu dem betreffenden Fall ab, können die eingefrorenen Gelder an die ursprünglichen Zahler zurücküberwiesen werden. Diese Maßnahme wird auch angewendet, wenn Stanhope Financial eine Anordnung einer Strafverfolgungsbehörde erhält, eingefrorene Gelder an den ursprünglichen Zahler zurückzuüberweisen.

    11.4. Stanhope Financial informiert den Kunden vor oder unmittelbar nach der Sperrung über die Sperrung bzw. die Gründe für die Sperrung von Konten. Stanhope Financial informiert den Kunden nicht, wenn dies gesetzlich untersagt ist oder zu einer Schwächung der Sicherheit führen würde. Eine auf Initiative von Stanhope Financial vorgenommene Sperrung des Kontos wird aufgehoben, sobald die Gründe für die Sperrung beseitigt sind.

    11.5. Bei begründetem Verdacht, dass über den Kunden oder das Konto des Kunden Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstige kriminelle Tätigkeiten ausgeführt werden, hat Stanhope Financial das Recht, die Erbringung der Dienste für den Kunden für einen Zeitraum von 30 (dreißig) Tagen ganz oder teilweise zu sperren, mit dem Recht, diesen Zeitraum beliebig oft zu verlängern. Stanhope Financial hebt die Einschränkung auf, wenn die rechtlichen oder risikobasierten Gründe dafür nicht mehr bestehen.

    11.6. Bei begründetem Verdacht von Stanhope Financial, dass das Konto oder das Profil des Kunden gehackt wurde, hat Stanhope Financial das Recht, die Erbringung der Dienste für den Kunden ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise auszusetzen. In diesem Fall informiert Stanhope Financial den Kunden über die Aussetzung und gibt weitere Informationen zu den Handlungen, die der Kunde vornehmen muss, damit die Erbringung der Dienste für den Kunden wieder aufgenommen werden kann.

    11.7. Der Kunde kann Stanhope Financial auffordern, das Konto zu sperren und/oder den Zugang des Kunden zur Plattform einzuschränken, indem er Stanhope Financial mitteilt, dass seine Authentifizierungsdaten verloren gegangen, gestohlen, missbräuchlich verwendet oder anderweitig kompromittiert worden sind oder dass das Konto Gegenstand einer nicht autorisierten, betrügerischen oder rechtswidrigen Nutzung ist oder sein könnte. Stanhope Financial kann vom Kunden verlangen, eine solche Aufforderung schriftlich oder auf eine andere für Stanhope Financial annehmbare Weise zu bestätigen. Wurden das Konto und/oder der Zugang zur Plattform auf Antrag des Kunden gesperrt, kann Stanhope Financial die Einschränkung nach Eingang eines schriftlichen Antrags des Kunden oder nach erfolgreichem Abschluss der von Stanhope Financial verlangten Identifizierungs- oder Authentifizierungsverfahren aufheben, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist.

    11.8. Stanhope Financial haftet nicht für Verluste, die dem Kunden infolge der Aussetzung der Dienste, der Sperrung des Kontos, der Einschränkung des Zugangs des Kunden zur Plattform oder sonstiger Maßnahmen von Stanhope Financial entstehen, sofern diese Maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen und Verfahren des Vertrags und/oder geltendem Recht ergriffen wurden.

    11.9. Nach dem gesetzlich vorgesehenen Verfahren hat Stanhope Financial das Recht, das Geld des Zahlungsvorgangs für bis zu 10 (zehn) Geschäftstage oder für einen längeren gesetzlich oder im Vertrag festgelegten Zeitraum zurückzuhalten.

    12. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

    12.1. Stanhope Financial kann den Vertrag kündigen, indem sie den Kunden spätestens 60 (sechzig) Kalendertage vor der Beendigung schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger einzeln oder durch Veröffentlichung (z. B. auf der Website von Stanhope Financial) über die Kündigung informiert, sofern die Gesetze der Republik Litauen nichts anderes bestimmen. In den in den Gesetzen der Republik Litauen festgelegten Fällen ist Stanhope Financial berechtigt, den Vertrag ohne die oben genannte vorherige Benachrichtigung des Kunden fristlos zu kündigen. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, indem er Stanhope Financial spätestens 30 (dreißig) Kalendertage vor der Beendigung über die Kündigung informiert.

    12.2. Im Falle der Kündigung des Vertrags bucht Stanhope Financial vom Konto des Kunden die für die dem Kunden erbrachten Dienste zu zahlenden Beträge sowie Geldbußen, Vertragsstrafen, Verluste und sonstige Beträge ab, die an Dritte oder den Staat gezahlt wurden und die Stanhope Financial durch Verschulden des Kunden entstanden sind. Reicht der Betrag auf dem Konto bzw. den Konten des Kunden bei Stanhope Financial nicht aus, um alle in dieser Klausel genannten zu zahlenden Beträge zu decken, verpflichtet sich der Kunde, die betreffenden Beträge innerhalb von 3 (drei) Geschäftstagen auf das Konto von Stanhope Financial zu überweisen. Erhält Stanhope Financial einen Teil der an Dritte gezahlten Beträge zurück, verpflichtet sich Stanhope Financial, die zurückerhaltenen Beträge unverzüglich an den Kunden zurückzuzahlen.

    12.3. Die Kündigung des Vertrags befreit den Kunden nicht von der ordnungsgemäßen Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber Stanhope Financial, die vor dem Tag der Kündigung entstanden sind.

    12.4. Nach der Kündigung des Vertrags wählt der Kunde die Art des Rücktauschs seines E-Geldes. Der Kunde verpflichtet sich, die für den Rücktausch des E-Geldes erforderlichen Handlungen vorzunehmen, und nimmt zur Kenntnis, dass Stanhope Financial vor dem Rücktausch eine zusätzliche Identifizierung oder Informationen verlangen kann, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich oder zur Verhinderung von Betrug, Geldwäsche oder Sanktionsverstößen notwendig ist, und dass Stanhope Financial auf diese Weise bestrebt ist, diese Risiken zu verringern.

    13. VERTRAULICHKEIT UND SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

    13.1. Die Parteien verpflichten sich, die technischen und geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen bei der Durchführung des Vertrags bekannt geworden sind, mit Ausnahme öffentlich zugänglicher Informationen geheim zu halten und sie nicht ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei oder ihrer gesetzlichen Vertreter an Dritte weiterzugeben.

    13.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Stanhope Financial seine personenbezogenen Daten verarbeitet, um die Dienste zu erbringen und sonstige Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen. Die Parteien gewährleisten die Sicherheit der bei der Durchführung des Vertrags erhaltenen personenbezogenen Daten.

    13.3. Fragen der Datenspeicherung und des Datenschutzes richten sich nach der Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieses Vertrags ist; mit der Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich der Kunde auch zur Einhaltung der Datenschutzerklärung.

    13.4. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Vertrags erstellten oder bereitgestellten Passwörter oder sonstigen personalisierten Sicherheitsmerkmale zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben und anderen Personen nicht zu gestatten, Dienste im Namen des Kunden zu nutzen. Hat der Kunde diese Verpflichtung nicht erfüllt und/oder dies nicht verhindert, obwohl er es hätte verhindern können, und/oder solche Handlungen vorsätzlich oder aus eigener Fahrlässigkeit vorgenommen, trägt der Kunde die Verluste in vollem Umfang und verpflichtet sich, die Verluste anderer Personen zu erstatten, die durch die genannten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden entstanden sind.

    13.5. Gehen das Passwort des Kunden für die Plattform oder sonstige Authentifizierungsdaten verloren, werden sie gestohlen, ohne Verschulden von Stanhope Financial einer unbefugten Person offengelegt oder anderweitig kompromittiert oder erlangt der Kunde Kenntnis von einem tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Zugriff auf das Konto oder einer unbefugten Nutzung des Kontos, ändert der Kunde unverzüglich die betreffenden Authentifizierungsdaten oder benachrichtigt, falls dies nicht möglich ist, unverzüglich Stanhope Financial. Stanhope Financial haftet nicht für Verluste, die dadurch entstehen, dass der Kunde diese Benachrichtigung nicht unverzüglich vornimmt.

    13.6. Nach Eingang der in Klausel 13.5 genannten Benachrichtigung schränkt Stanhope Financial unverzüglich den Zugang des Kunden zur Plattform ein und setzt erforderlichenfalls den Zugang zu den Diensten aus, bis für den Kunden ein neues Passwort ausgestellt oder erstellt wurde und der Kunde sich gemäß den von Stanhope Financial festgelegten Verfahren erfolgreich erneut authentifiziert hat.

    13.7. Stanhope Financial weist den Kunden darauf hin, dass die mit dem Konto bei Stanhope Financial verknüpften E-Mail-Adressen und sonstigen Instrumente (z. B. eine Mobiltelefonnummer), die nach Wahl des Kunden mit seinem Konto bei Stanhope Financial verknüpft sind, als Instrumente zur Kommunikation oder Identifizierung des Kunden verwendet werden; diese Instrumente und Anmeldedaten sind daher vom Kunden zu schützen. Der Kunde ist vollständig für die Sicherheit seiner E-Mail-Passwörter und aller sonstigen von ihm verwendeten Instrumente sowie seiner Anmeldepasswörter verantwortlich. Die Passwörter sind geheime Informationen; der Kunde ist für ihre Offenlegung und für alle Vorgänge verantwortlich, die nach Verwendung des Passworts des Kunden für ein betreffendes Konto durchgeführt werden.

    13.8. Stanhope Financial hat das Recht, alle gesammelten wichtigen Informationen über den Kunden und seine Tätigkeit an Strafverfolgungsbehörden, staatliche Stellen und andere Finanzinstitute zu übermitteln, wenn eine solche Pflicht gesetzlich vorgesehen ist, und um festzustellen, ob dieser Vertrag und die einschlägigen Rechtsvorschriften verletzt wurden oder verletzt werden.

    13.9. Der Kunde räumt Stanhope Financial das Recht ein, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anfragen an Dritte, unmittelbar oder über Dritte, um die Identität des Kunden und die Richtigkeit sonstiger vom Kunden übermittelter Daten festzustellen (z. B. Register juristischer Personen, Systeme zur Prüfung der Gültigkeit von Ausweisdokumenten usw.).

    13.10. Stanhope Financial weist darauf hin, dass sie in allen Fällen ausschließlich als Dienstleister für den Kunden tätig ist und dem Empfänger keine Dienste erbringt oder anbietet, solange dieser nicht Kunde von Stanhope Financial wird.

    13.11. Stanhope Financial hat das Recht, Telefongespräche mit dem Kunden (natürliche Person) aufzuzeichnen. Die Parteien vereinbaren, dass Telefongespräche und per Post, E-Mail und sonstigen Telekommunikationsmitteln übermittelte Nachrichten bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien als Beweismittel gelten können. Mit diesem Vertrag bestätigt der Kunde, dass er die Aufzeichnung von Telefongesprächen mit dem Kunden durch Stanhope Financial versteht und damit einverstanden ist.

    13.12. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Kontonummer und die für die Ausführung einer Zahlungsüberweisung erforderlichen personenbezogenen Daten einem anderen Nutzer von Stanhope Financial, der eine Zahlungsüberweisung an den Kunden vornehmen möchte, ermittelt und angezeigt werden können, wenn dieser andere Nutzer von Stanhope Financial eine bestätigte Kennung des Kunden eingibt (Name der juristischen Person, Bankkontonummer, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer).

    13.13. Mit Zustimmung des Kunden können die Daten des Kunden auch an Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienstleister übermittelt werden. Stanhope Financial kann einem Kontoinformationsdienstleister oder Zahlungsauslösedienstleister den Zugang zum Konto des Kunden aus objektiven und hinreichend begründeten Gründen verweigern, die mit einem nicht autorisierten oder unredlichen Zugang dieses Kontoinformationsdienstleisters oder Zahlungsauslösedienstleisters zum Konto zusammenhängen, einschließlich der nicht autorisierten oder unredlichen Auslösung eines Zahlungsvorgangs. In solchen Fällen informiert Stanhope Financial den Kunden über die Verweigerung des Zugangs zum Konto und nennt die Gründe dafür. Diese Information soll dem Kunden nach Möglichkeit vor der Verweigerung des Zugangs zum Konto und spätestens bei der Verweigerung erteilt werden, es sei denn, die Erteilung dieser Information würde die Sicherheitsmaßnahmen schwächen oder ist gesetzlich untersagt.

    14. HAFTUNG DER PARTEIEN

    14.1. Jede Partei haftet für alle Geldbußen, Vertragsstrafen und sonstigen Verluste, die der anderen Partei aufgrund einer Vertragsverletzung durch die schuldhafte Partei entstehen. Die schuldhafte Partei verpflichtet sich, der geschädigten Partei den aus einer solchen Haftung entstandenen unmittelbaren Schaden zu ersetzen. In allen Fällen ist die Haftung von Stanhope Financial aus dem Vertrag durch die folgenden Bestimmungen beschränkt:

    14.1.1. Stanhope Financial haftet nur für unmittelbare Schäden, die durch eine unmittelbare und wesentliche Vertragsverletzung durch Stanhope Financial verursacht wurden, und nur für Schäden, die Stanhope Financial zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung vorhersehen konnte;

    14.1.2. Die Höhe des Schadensersatzes für durch eine Vertragsverletzung von Stanhope Financial verursachte Schäden darf den Durchschnitt der vom Kunden in den letzten 3 (drei) Monaten an Stanhope Financial für erbrachte Dienste gezahlten Entgelte nicht übersteigen. Diese Beschränkung gilt für den Gesamtbetrag aller Verletzungen eines Monats. Kann der Durchschnitt von 3 (drei) Monaten nicht berechnet werden, darf der Schadensersatz 5.000 EUR (fünftausend Euro) nicht übersteigen;

    14.1.3. Stanhope Financial haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und entgangene Einnahmen des Kunden, Rufschädigung des Kunden, Verlust oder Scheitern des Geschäfts des Kunden sowie mittelbare Schäden;

    14.1.4. Die Haftungsbeschränkungen von Stanhope Financial gelten nicht, soweit solche Beschränkungen nach geltendem Recht unzulässig sind.

    14.2. Stanhope Financial unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Verfügbarkeit und das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform sicherzustellen. Stanhope Financial gewährleistet jedoch nicht, dass die Plattform oder die Dienste ununterbrochen oder ohne Unterbrechung verfügbar sind. Die Verfügbarkeit und Leistung der Plattform und der Dienste können durch Wartungsarbeiten, technische Störungen, Unterbrechungen von Kommunikationsnetzen, Drittdienstleister oder sonstige Umstände beeinträchtigt werden, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Stanhope Financial liegen. Stanhope Financial haftet nicht für Unterbrechungen, Verzögerungen oder die Nichtverfügbarkeit der Plattform oder der Dienste, soweit sie durch solche Umstände verursacht werden.

    14.3. Das System kann aus Gründen, die im Einflussbereich von Stanhope Financial liegen, ausfallen; Stanhope Financial leistet keinen Ausgleich für Störungen, wenn die Plattform im Durchschnitt von mindestens 3 (drei) Monaten mehr als 97 % (siebenundneunzig Prozent) der gesamten Zeit zugänglich war.

    14.4. Vorübergehende Einschränkungen des Zugangs zur Plattform aufgrund geplanter Wartungsarbeiten, Reparaturen, Upgrades, Entwicklungsarbeiten oder sonstiger ähnlicher Tätigkeiten gelten nicht als Unterbrechung oder Störung der Plattform, sofern diese Einschränkungen in der Regel vierundzwanzig (24) Stunden nicht überschreiten und der Kunde, soweit praktisch möglich, mindestens zwei (2) Kalendertage im Voraus benachrichtigt wird.

    14.5. Stanhope Financial haftet nicht für:

    14.5.1. Abhebungen und Überweisungen vom Konto und sonstige Zahlungsvorgänge mit auf dem Konto des Kunden gehaltenen Geldern, wenn der Kunde seine Passwörter und Identifizierungsinstrumente nicht geschützt hat und diese dadurch anderen Personen bekannt geworden sind, sowie für rechtswidrige Handlungen und Transaktionen Dritter, die unter Verwendung gefälschter und/oder rechtswidriger Dokumente oder rechtswidrig erlangter Daten vorgenommen wurden;

    14.5.2. Fehler sowie verspätete oder versäumte Transaktionen von Banken, Abrechnungssystemen und sonstigen Dritten;

    14.5.3. Folgen von Störungen bei der Erfüllung von Verpflichtungen von Stanhope Financial, die von einem Dritten verursacht wurden, der sich dem Einflussbereich von Stanhope Financial entzieht;

    14.5.4. Folgen, die eintreten, nachdem Stanhope Financial den Vertrag rechtmäßig gekündigt, das Konto des Kunden aufgehoben oder den Zugang dazu eingeschränkt hat, sowie nach einer angemessenen Einschränkung oder Beendigung der Erbringung eines Teils der Dienste;

    14.5.5. Waren und Dienstleistungen, die unter Verwendung eines Kontos erworben werden, sowie dafür, dass die andere Partei, die Zahlungen vom Konto erhält, die Bedingungen einer Vereinbarung nicht einhält;

    14.5.6. die Nichterfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen und Schäden, wenn diese dadurch verursacht wurden, dass Stanhope Financial gesetzliche Pflichten erfüllt hat.

    14.6. Der Kunde versichert, dass alle seine Handlungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags dem geltenden Recht entsprechen.

    14.7. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit der Stanhope Financial übermittelten Daten, Aufträge und Dokumente.

    14.8. Erlangt Stanhope Financial Kenntnis von einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang, erstattet Stanhope Financial dem Kunden den Betrag des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs und bringt gegebenenfalls das belastete Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte, es sei denn, Stanhope Financial hat Grund zu der Annahme, dass eine betrügerische Tätigkeit vorliegt, und teilt diese Gründe der Aufsichtsbehörde mit.

    14.9. Der Kunde trägt, soweit nach geltendem Recht zulässig, die Verluste aus nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, wenn diese Verluste beruhen auf:

    (a) der Verwendung verlorener, gestohlener oder anderweitig kompromittierter personalisierter Sicherheitsmerkmale; oder

    (b) dem Versäumnis des Kunden, seine personalisierten Sicherheitsmerkmale (einschließlich Authentifizierungs- oder Identitätsprüfungsmethoden) zu schützen, oder einem betrügerischen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Kunden.

    14.10. Der Kunde muss mindestens einmal im Monat die Informationen über die auf dem Konto ausgeführten Zahlungsvorgänge prüfen. Dass der Kunde die Zusendung des Kontoauszugs nicht beantragt hat, befreit ihn nicht von der Erfüllung dieser Verpflichtung. Der Kunde muss Stanhope Financial schriftlich über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungsvorgänge sowie über sonstige Fehler, Unstimmigkeiten oder Unregelmäßigkeiten im Kontoauszug informieren. Die Benachrichtigung muss unverzüglich (innerhalb von 5 (fünf) Geschäftstagen nach Kenntniserlangung der in dieser Klausel genannten Umstände) und in jedem Fall spätestens innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen ab dem Tag erfolgen, an dem Stanhope Financial nach Ansicht des Kunden einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang ausgeführt oder einen Zahlungsvorgang fehlerhaft ausgeführt hat. Benachrichtigt der Kunde Stanhope Financial nicht innerhalb der in dieser Klausel festgelegten Frist über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungsvorgänge, gilt, dass der Kunde die auf dem Konto ausgeführten Zahlungsvorgänge vorbehaltlos bestätigt hat.

    15. HÖHERE GEWALT

    15.1. Eine Partei ist von der Haftung für die Nichterfüllung des Vertrags befreit, wenn sie nachweist, dass der Vertrag aufgrund von Umständen höherer Gewalt nicht erfüllt wurde, die nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren nachgewiesen werden. Der Kunde informiert Stanhope Financial innerhalb von 5 (fünf) Geschäftstagen nach dem Tag des Eintritts solcher Umstände schriftlich über die höhere Gewalt. Stanhope Financial informiert den Kunden per E-Mail oder über die Website von Stanhope Financial über Umstände höherer Gewalt.

    16. FEHLER

    16.1. Ein Kunde, der bemerkt, dass Gelder, die ihm nicht gehören, auf sein Konto überwiesen wurden, muss Stanhope Financial unverzüglich benachrichtigen. In solchen Fällen ist der Kunde als nicht berechtigter Begünstigter der überwiesenen Gelder des Zahlungsvorgangs nicht berechtigt, über die überwiesenen Gelder zu verfügen, und muss diese Gelder unverzüglich auf das von Stanhope Financial bezeichnete Konto überweisen.

    16.2. Stanhope Financial ist berechtigt, die durch eigenes Verschulden irrtümlich auf dem Konto gutgeschriebenen Beträge ohne gesonderte Zustimmung des Kunden als nicht berechtigtem Begünstigten der überwiesenen Gelder des Zahlungsvorgangs abzubuchen und diese Gelder an den rechtmäßigen Begünstigten zu überweisen.

    16.3. Reichen die auf dem Konto verfügbaren Mittel für die Abbuchung der irrtümlich gutgeschriebenen Gelder nicht mehr aus, muss der Kunde den entsprechenden Betrag innerhalb von 3 (drei) Geschäftstagen nach Aufforderung durch Stanhope Financial auf das von Stanhope Financial bezeichnete Konto zurückzahlen. Zahlt der Kunde das irrtümlich gutgeschriebene Geld nicht rechtzeitig zurück, zahlt der Kunde Stanhope Financial auf deren Verlangen eine tägliche Vertragsstrafe von 0,05 Prozent für jeden Tag der Fristüberschreitung.

    17. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN, ANWENDBARES RECHT, GELTUNGSDAUER DES VERTRAGS

    17.1. Ist der Kunde der Ansicht, dass Stanhope Financial seine Rechte oder berechtigten Interessen im Zusammenhang mit den von Stanhope Financial erbrachten Finanzdienstleistungen und/oder mit Stanhope Financial geschlossenen Verträgen verletzt hat, muss der Kunde sich zunächst schriftlich an Stanhope Financial wenden und die Umstände der Streitigkeit und seinen Anspruch so ausführlich wie möglich darlegen. Der Kunde muss sich spätestens innerhalb von drei Monaten ab dem Tag an Stanhope Financial wenden, an dem er von der Verletzung seiner Rechte oder berechtigten Interessen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

    17.2. Stanhope Financial prüft den schriftlichen Antrag und erteilt spätestens innerhalb von 15 (fünfzehn) Geschäftstagen ab dem Tag des Eingangs des Antrags, sofern Gesetze oder sonstige für Stanhope Financial verbindliche Rechtsvorschriften keine andere Frist festlegen, eine ausführliche, begründete und belegte Antwort in Schriftform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger. Kann die Antwort aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs von Stanhope Financial liegen, nicht innerhalb von 15 (fünfzehn) Geschäftstagen erteilt werden, erteilt Stanhope Financial innerhalb dieser Frist eine vorläufige Antwort und nennt die Gründe für die Verzögerung sowie die Frist, innerhalb derer der Kunde die Antwort erhält und die in keinem Fall 35 (fünfunddreißig) Geschäftstage überschreiten darf.

    17.3. Beschwerden werden kostenlos nach dem von Stanhope Financial festgelegten Verfahren und gemäß den Gesetzen bearbeitet und Streitigkeiten beigelegt.

    17.4. Ist der Kunde, der nach den Gesetzen als Verbraucher anzusehen ist, mit der Antwort von Stanhope Financial nicht zufrieden oder erhält er die Antwort nicht innerhalb der in Klausel 17.2 genannten Frist, hat er das Recht, innerhalb von 1 (einem) Jahr ab dem Tag, an dem er sich an Stanhope Financial gewandt hat, einen Antrag bei der Stelle für außergerichtliche Streitbeilegung – der Bank von Litauen – nach dem im Gesetz der Republik Litauen über die Bank von Litauen und im Verbraucherschutzgesetz der Republik Litauen festgelegten Verfahren einzureichen (Anschrift: Totorių g. 4, LT-01121 Vilnius, Website: http://www.lb.lt).

    17.5. Streitigkeiten werden auf dem Verhandlungsweg beigelegt. Können Streitigkeiten nicht auf dem Verhandlungsweg beigelegt werden, werden sie vor den Gerichten der Republik Litauen nach dem in den Gesetzen der Republik Litauen festgelegten Verfahren beigelegt. Befindet sich die Anschrift (der Wohnsitz) eines Kunden, der kein Verbraucher ist, außerhalb der Republik Litauen, werden nicht auf dem Verhandlungsweg beigelegte Streitigkeiten nach dem in den Gesetzen der Republik Litauen festgelegten Verfahren vor einem zuständigen Gericht der Stadt Vilnius am Sitz von Stanhope Financial entschieden.

    17.6. Auf diesen Vertrag und auf die nicht durch diesen Vertrag geregelten Beziehungen der Parteien ist das Recht der Republik Litauen anwendbar, auch wenn eine Streitigkeit zwischen dem Kunden und Stanhope Financial in die Zuständigkeit eines Gerichts eines anderen Staates fällt.

    17.7. Der Vertrag tritt mit dem Tag der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.

    18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    18.1. Stanhope Financial bestätigt, dass sie über die für die Erbringung der im Vertrag beschriebenen Dienste erforderlichen Erlaubnisse verfügt. Der Kunde bestätigt, dass er geschäftsfähig ist, um den Vertrag zu schließen und die Dienste zu nutzen.

    18.2. Die Überschriften der Artikel und Absätze des Vertrags dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit für die Parteien und dürfen nicht zur Auslegung der Bestimmungen dieses Vertrags herangezogen werden.

    18.3. Stanhope Financial handelt in allen Fällen als unabhängige Vertragspartei, die keine Kontrolle über Produkte und Dienstleistungen ausübt und keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen übernimmt, die mit den Diensten von Stanhope Financial bezahlt werden. Stanhope Financial übernimmt keine Haftung dafür, dass der Käufer, der Verkäufer oder eine andere Partei die Bedingungen eines mit dem Kunden geschlossenen Geschäfts erfüllt.

    18.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Stanhope Financial an Dritte abzutreten. Stanhope Financial behält sich das Recht vor, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ohne Zustimmung des Kunden an Dritte abzutreten, sofern eine solche Übertragung von Rechten und Pflichten nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt.

    18.5. Wird eine Bestimmung des Vertrags unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags in Kraft.

    18.6. Die im Vertrag angegebenen Links zu Websites und sonstige Regelungen zur Erbringung einzelner Dienste sind integraler Bestandteil dieses Vertrags und gelten für den Kunden ab dem Zeitpunkt, zu dem er den jeweiligen Dienst zu nutzen beginnt.